Kinder babysitten: Ab welchem Alter, bestimmt das Gesetz
Wenn Mama und Papa mal wieder ausgehen möchten, können nicht nur die Großeltern, sondern auch Babysitter aushelfen. Wann ist es erlaubt?
München – Wenn Eltern einen Babysitter für ihr Kind suchen, dann sind für sie in den meisten Fällen Vertrauen, Sympathie und Verlässlichkeit der Person wichtig, die auf den Nachwuchs aufpasst. Je jünger das Kind, desto mehr brauchen die Eltern des Babys das Gefühl von Vertrauen. Schließlich geben sie für eine bestimmte Zeit ihren kleinen Schatz in die Obhut von jemand anderes. Letztlich muss der Babysitter neben den menschlichen Qualitäten auch gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Kinder babysitten: Dürfen Säuglinge auch fremdbetreut werden?

Allen voran stellen sich viele Eltern die Frage, ab welchem Alter sie ihr Kind von einem Babysitter betreuen lassen dürfen. „Da jedes Kind anders ist und reagiert, gibt es keine allgemeinen Empfehlungen“, so der Kinderarzt Dr. Rüdiger Posth. Es ist zunächst die Entscheidung der jeweiligen Eltern, ob und ab welchem Alter sie ihr Kind allein zu Hause lassen, etwa mit einer anderen Aufsichtsperson. Manche Eltern ziehen es dann eher vor, das Kind allein zu lassen, wenn es friedlich im Bett schläft, und auf das Babyphone oder die Baby-App mit Kamera zu vertrauen.
Gerade ein Säugling bedarf besonderem Schutz, da ein falscher Umgang – unbeabsichtigt und aus Mangel an Erfahrung – im schlimmsten Fall zu irreversiblen Schäden führen kann, wie beispielsweise Schädel-Hirn-Trauma durch Stöße oder Stürze. Falls nötig, sollten Neugeborene nur von einer erfahrenen Betreuungsperson und nur eine begrenzte Zeit beaufsichtigt werden. Eine zu frühe Fremdbetreuung kann den Kleinen auch schaden, so Psychologin Stefanie Stahl. Und letztlich kann es auch eine Herausforderung für den Babysitter sein, wenn er bisher zu wenig Erfahrung mit Säuglingen gemacht hat. Dann kann die Person schnell überfordert oder unsicher sein, sobald das Baby viel schreit.
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Kinder babysitten: Ab welchem Alter, bestimmt das Gesetz
Laut Paragraf 5 Absatz 3 des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JarbSchG) muss ein Babysitter mindestens 13 Jahre alt ist. Erst dann und mit Einwilligung der Eltern darf ein Mädchen oder Junge in der Kinderbetreuung tätig sein – und auch nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr sowie maximal zwei Stunden täglich. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen sogar länger – bis 20:00 Uhr – Babys und Kinder hüten. Babysitten und Kinderbetreuung vor oder während des Schulunterrichts ist laut Jugendschutzgesetz verboten.
Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren Redakteurinnen und Redakteuren leider nicht beantwortet werden.