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Cannabis in Deutschland: In der Apotheke für Patienten mit chronischen Schmerzen legal erhältlich

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Von: Natalie Hull-Deichsel

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In Deutschland wird über den legalen Besitz von Cannabis öffentlich diskutiert. Auf Rezept ist Cannabis bei bestimmten Erkrankungen bereits erhältlich.

Laut Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist in Deutschland jeglicher Besitz von Cannabis und Cannabisprodukten, wie Haschisch und Marihuana, illegal und deshalb strafbar. Ab welcher Menge der illegale Besitz und Konsum von Cannabis zur Strafverfolgung führt, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Eine mögliche Legalisierung von Cannabis, laut der der Kauf und Besitz von 20 bis 30 Gramm Cannabis ab einem Alter von 18 Jahren straffrei sein soll, hätte zur Folge, dass Hanf zukünftig auch frei verkäuflich in Apotheken erhältlich wäre. Bisher kann Cannabis unter bestimmten Auflagen gegen Rezept erworben werden. Doch – Kann man Cannabis in jeder Apotheke kaufen und welche Cannabissorten gibt es auf Rezept?

Cannabis in Deutschland: In der Apotheke für Patienten mit chronischen Schmerzen bereits legal erhältlich

Apothekerin greift nach Mundspray.
Cannabis ist in Deutschland legal auf Rezept in Apotheken bereits erhältlich. (Symbolbild) © Mareen Fischinger/Imago

Laut Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben Patienten mit einer schwerwiegenden Erkrankung seit März 2017 unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Cannabis. Jeder Haus- und Facharzt darf Cannabis als Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon verordnen. Die Krankenkassen in Deutschland übernehmen im Regelfall die Kosten der Behandlung. Die Medikamente (Spray und Kapseln) sind zugelassen, um mittelschwere bis schwere Spastiken durch Multiple Sklerose MS sowie Symptome wie schwere Übelkeit bei Krebspatienten zu lindern. Voraussetzung ist, dass keine alternativen Therapien verfügbar sind, auf die die Patienten gut ansprechen.

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Erhält ein Krebspatient mit chronischen Schmerzen oder ein Betroffener mit MS nun ein Cannabis-Rezept vom Arzt, kann er dieses in jeder Apotheke einlösen? Grundsätzlich ist es in allen Apotheken möglich, ein entsprechendes Rezept einzulösen. Laut Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) können Patienten in Deutschland zwei Sorten bzw. zwei Produkte, die Cannabisblüten oder Cannabisextrakt enthalten, zu medizinischen Zwecken legal bekommen.

Bei den Cannabisblüten handelt es sich um die getrockneten Blüten der weiblichen Cannabis-Pflanze. Delta-9-Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol sind die zwei hauptsächlich an der Wirkung von Cannabis beteiligten Inhaltsstoffe. Der Gehalt an Delta-9-Tetrahydrocannabinol und Cannabidiol variiert je nach Sorte – die Dosis beeinflusst entsprechend die Wirkung. Cannabisextrakt ist ein Extrakt aus den Bestandteilen der weiblichen Cannabis-Pflanze in pharmazeutischer Qualität. Der Extrakt enthält ausschließlich eine bestimmte Menge an Delta-9-Tetrahydrocannabinol, so das BfArM. Um medizinisches Cannabis in der Apotheke kaufen zu können, benötigen Sie als Patient eine ärztliche Verschreibung auf einem Betäubungsmittel-Rezept, sogenanntes BtM-Rezept.

Cannabis legal in Deutschland: Mediziner sehen Gefahr für Jugendliche

Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verfolgt die Einführung einer kontrollierten Abgabe von sogenanntem Genuss-Cannabis an Erwachsene das Ziel, zu einem verbesserten Jugendschutz und Gesundheitsschutz für Konsumenten sowie zur Eindämmung des Schwarzmarktes beizutragen. Kritiker sehen darin aber eine große Gefahr des Missbrauchs, gerade für Jugendliche und Kinder. Prof. Dr. med. Reinhart Schüppel, Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie warnt im Hinblick auf seine Erfahrungen aus der Praxis: „Jede Form der Legalisierung von Cannabis zielt auf Erwachsene ab. Die Hauptgruppe der Konsumenten sind aber die 12- bis 17-Jährigen.“ Die Entwicklung von Psychosen oder Verzögerungen in der Gehirnentwicklung sei in diesem Alter tatsächlich am häufigsten.

Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren Redakteuren und Redakteurinnen leider nicht beantwortet werden.

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