1. 24vita
  2. Gesund leben

Digitaler Impfpass: In Spanien, Frankreich und der Türkei brauchen Sie ihn noch

Erstellt:

Von: Judith Braun

Kommentare

Außer in Hotspots gelten aktuell kaum mehr Corona-Beschränkungen. Wofür braucht man den digitalen Impfnachweis noch?

München – Wer sich gegen Corona impfen lässt und seinen Impfstatus nachweisen will, muss zum Glück nicht immer das kleine, gelbe Impfheft bei sich haben. Heutzutage gibt es den digitalisierten Impfausweis, den man sich ganz einfach auf sein Smartphone laden kann. Inzwischen wurden zahlreiche Corona-Regeln jedoch längst gelockert und außer in sogenannten Hotspots – wo die 2G- oder 3G-Regel gelten könnte – verzichten beispielsweise Besitzer von Restaurants oder Veranstalter von Konzerten auf das Prüfen des Impfnachweises. Wofür braucht man ihn dann aber noch und wie lange ist der Nachweis gültig?

Corona: Digitaler Impfausweis – Wofür braucht man ihn noch und wie lange ist er gültig?

Mit dem digitalen Impfpass kann man seinen Impfstatus nachweisen.
Mit dem digitalen Impfpass kann man seinen Impfstatus nachweisen. (Symbolbild) © Fleig / Eibner-Pressefoto/IMAGO

Während Deutschland trotz gelockerter EU-Empfehlungen ähnlich wie andere europäische Länder weiterhin an der Maskenpflicht in Flugzeugen festhält, benötigt man auch für Reisen in verschiedene Länder noch immer einen Corona-Impfnachweis. Das Covid-Zertifikat der EU in Form des digitalen Impfausweises besteht aus einem QR- oder Barcode, den man zum Beispiel mit der Corona-Warn-App oder mit der CovPass-App vorzeigen kann. Das Covid-Zertifikat wird in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten akzeptiert, aber auch in einigen Ländern und Regionen außerhalb der EU wie etwa in Großbritannien, Norwegen, Island, Andorra, Montenegro, Albanien sowie in der Schweiz und in der Türkei. Die Reisebestimmungen unterscheiden sich jedoch je nach Land.

Noch mehr spannende Gesundheitsthemen finden Sie in dem kostenlosen Newsletter von 24vita.de, den Sie gleich hier abonnieren können.

Digitaler Impfausweis: Bei Einreise in bestimmte Länder wird aktuell kein Nachweis mehr benötigt

Zwar benötigt man aktuell für die Einreise in bestimmte europäische Länder keinen Vollständig-Geimpft- oder Genesenen-Nachweis oder Corona-Test mehr. Für die Rückkehr nach Deutschland jedoch schon. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren. Für die Einreise in folgende europäischen Ländern benötigen derzeit (Stand 18.5.22) Vollständig-Geimpfte keinen Nachweis mehr:

Hingegen müssen Genesene oder Geimpfte bei der Einreise in folgenden europäischen Länder noch immer einen Nachweis über die Genesung oder Impfung vorzeigen können:

Für Ungeimpfte gelten allerdings teilweise andere Bestimmungen. Hier wird beispielsweise ein PCR- oder Antigen-Schnelltest verlangt. In manche Länder können zur Zeit aber auch Ungeimpfte ohne Nachweis einreisen.

Hat der digitale Impfnachweis ein Ablaufdatum und wie lange ist er noch gültig?

Bei der Vorbereitung auf den Urlaub fragen sich manche Reisende womöglich, ob der digitale Impfnachweis ein Ablaufdatum hat und wie lange er gültig ist. Schließlich soll es am Flughafen zu keinen bösen Überraschungen kommen. Tatsächlich findet man sowohl in der CovPass-App als auch in der Corona-Warn-App den Vermerk, dass man sich „rechtzeitig darum bemühen solle, sich einen neuen digitalen Impfausweis ausstellen zu lassen“. Zusätzlich findet sich ein technisches Ablaufdatum beim Impfzertifikat hinterlegt. Dieses gilt laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) jedoch nur für das digitale Impfzertifikat. Für die Impfnachweise an sich ist zunächst kein Gültigkeitsdatum vorgesehen. Dies könnte sich ab Oktober allerdings ändern.

Denn mit dem neuen Infektionsschutzgesetz, das im April in Kraft trat, gelten wohl zweifach Geimpfte ab Oktober nicht mehr als vollständig gegen Corona geimpft. Grundimmunisiert wären dann ab Herbst nur noch Geboosterte. Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, gelten auf unbestimmte Zeit als geboostert. Allerdings müssen auch sie sich um ein neues digitales Impfzertifikat kümmern, da dieses aus technischen Gründen eben abläuft.

Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren Redakteurinnen und Redakteuren leider nicht beantwortet werden.

Auch interessant

Kommentare