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Haltbarkeit von Nahrungsmitteln: Häufige Irrtümer im Check

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Von: Laura Knops

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Eine junge Frau nimmt eine Orange aus dem Kühlschrank (Symbolbild).
Gehören wirklich alle Lebensmittel in den Kühlschrank? (Symbolbild) © IMAGO / Addictive Stock

Schimmel auf Lebensmitteln einfach abkratzen? Und halten Tiefkühlprodukte wirklich ewig? Mythen rund um die Haltbarkeit von Lebensmitteln gibt es viele. Wir klären die häufigsten Irrtümer auf. 

Hamburg – Das Mindesthaltbarkeitsdatum hilft Verbrauchern zu erkennen, wie lange Lebensmittel in der Regel verzehrt werden können. Das bedeutet allerdings nicht, dass abgelaufene Nahrungsmittel nach der Frist automatisch ungenießbar sind. Trotzdem landen viele Produkte zu schnell in der Mülltonne. Hartnäckig halten sich zudem Mythen und Halbwahrheiten über die Haltbarkeit von Lebensmitteln – wir klären die fünf häufigsten Irrtümer auf.

1. Haltbarkeit von Lebensmitteln: Es reicht den Schimmel zu entfernen

Wer Schimmel auf Nahrungsmitteln wie Brot, Obst oder Marmelade entdeckt, ist häufig geneigt, die schimmligen Stellen einfach großzügig zu entfernen. Doch darf man verschimmelte Lebensmittel tatsächlich noch essen? Verbraucherschützer warnen: Schimmelstellen an Brot, Gemüse oder Marmelade keinesfalls einfach abschneiden, sondern vorsichtshalber das ganze Stück wegwerfen.

Grund dafür ist, dass die Größe des sichtbaren Schimmels keine Rückschlüsse auf die Verunreinigung des gesamten Lebensmittels zulässt. Besonders in Nahrungsmitteln mit einem hohen Wasseranteil wie Obst und Gemüse breiten sich Schimmelpilze schnell aus. Laut dem Bundesinstitut für Risikobewertung sollten Verbraucher aber auch angeschimmelte Konfitüren und Gelees grundsätzlich wegwerfen. Da die Mykotoxine meist hitzestabil sind, werden sie auch beim Kochen oder Braten nicht vernichtet. Lediglich bei luftgetrockneter Wurst und Schinken darf man nach Entfernen der befallenen Stellen weiterhin verzehren. Auch schimmelgereifter Käse wie Roquefort oder Camembert gelten zudem als unbedenklich.

2. Haltbarkeit von Lebensmitteln: Abgelaufene Nahrungsmittel wegschmeißen

Diese Annahme trifft in den meisten Fällen nicht zu! Ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (MDH) eines Lebensmittels überschritten, landet es meist umgehend im Müll*. Das ist jedoch nur in den seltensten Fällen nötig, wie auch Merkur.de berichtet. Die Kennzeichnung gibt lediglich an, wie lange ein Lebensmittel laut Hersteller bei richtiger Lagerung Eigenschaften wie Geschmack und Geruch behält.

Wer sich unschlüssig ist, sollte nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg kritische Lebensmittel auf Veränderungen in Aussehen, Geruch und Geschmack begutachten. Schauen Sie sich abgelaufene Nahrungsmittel genau an: Wie sieht das Produkt aus? Riecht oder schmeckt es komisch? Dann lieber ab in den Müll damit.

3. Haltbarkeit von Lebensmitteln: Nahrungsmittel bleiben nur im Kühlschrank frisch

Nicht unbedingt. Viele frische Lebensmittel wie Milchprodukte, verschiedene Obst- und Gemüsesorten sowie Fleisch und Fisch gehören in den Kühlschrank. Tatsächlich gibt es jedoch auch eine Menge Nahrungsmittel, die nichts im Kühlschrank zu suchen haben.

Gemüsesorten wie Tomaten, Auberginen, Knoblauch und Zwiebeln sollten möglichst trocken gelagert werden. So verlieren sie im feuchten Klima des Kühlschranks nicht nur an Geschmack, sondern setzen auch früher Schimmel an.

4. Haltbarkeit von Lebensmitteln: Gekeimte Kartoffeln unbedingt entsorgen

Stimmt nicht! Kartoffeln gehören zu den Nachtschattengewächsen.* Diese bilden beim Keimvorgang leicht giftige Stoffe, Solanine genannt. Solanine entstehen bei zu heller oder zu warmer Lagerung der Lebensmittel. Doch obwohl Solanine keinesfalls verzehrt werden sollten, müssen gekeimte Kartoffeln nicht zwangsläufig im Müll landen.

Denn sind die Keime noch sehr klein, kann es genügen, die betroffenen Stellen großzügig herauszuschneiden. Besitzen die Kartoffeln jedoch bereits großflächige grüne Stellen, sollten sie umgehend entsorgt werden.

5. Haltbarkeit von Lebensmitteln: Tiefkühlprodukte sind ewig haltbar

Auch wenn Tiefkühlprodukte meist deutlich länger haltbar sind, können Lebensmitteln aus der Tiefkühltruhe nicht ewig verzehrt werden. Laut dem Bundeszentrum für Ernährung (BZfR) ist die maximale Lagerfähigkeit von Produkten im Gefrierfach sehr unterschiedlich. Während einige Obst- und Gemüsesorten bis zu 18 Monate gelagert werden können, sollten fertige Fleisch- und Fischgerichte nur rund drei bis sechs Monate aufbewahrt werden. *Merkur.de und 24garten.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren Redakteurinnen und Redakteuren leider nicht beantwortet werden.

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