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Hitzeschlag bei Kindern: „Nie im Auto lassen!“, warnt Experte

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Von: Natalie Hull-Deichsel

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Die Temperatur im Wagen kann auf 70 Grad Celsius ansteigen. Die Kleinen werden bewusstlos, Lebensgefahr und Hitzetod drohen.

München – Was sich wie ein Horrorszenario liest, droht in Deutschland jedes Jahr aufs Neue. Unterwegs noch schnell in den Supermarkt springen, währenddessen kann das schlafende Baby kurz im Auto bleiben. Es wird schließlich nicht lange dauern, denken sich Eltern in dem Moment. Eine fatale Entscheidung, welches das Kind bei den aktuellen Sommertemperaturen mit Rekordwerten von über 30 Grad Celcius mit dem Leben bezahlen kann. Ärzte und Experten des ADAC warnen eindringlich davor, Kinder oder auch Haustiere im Hochsommer alleine im Auto zu lassen.

„Kind nie im Auto lassen“: Experte warnt bei Hitze vor Lebensgefahr

Der Sommer ist da und mit ihm die hohen Temperaturen. Was bereits vielen Erwachsenen, insbesondere Älteren körperlich zusetzen kann, ist für Kinder häufig nochmal zusätzlich belastend. Ihre kleinen Körper produzieren weniger Schweiß, um sich selbst zu kühlen, was zu einer geringen Wärmeabgabe führt. Dadurch können sie ihre Körpertemperatur weniger schnell bzw. gut regulieren.

Erleiden Kinder einen Hitzeschlag, wirken sie schläfrig oder verwirrt. Außerdem kann Schwindel, Übelkeit, Kopfschmerzen oder Erbrechen auftreten.
Kinder bei hohen Temperaturen im Auto zurückzulassen, kann Lebensgefahr bedeuten. Ihre kleinen Körper können Hitze im Vergleich zu Erwachsenen weniger gut regulieren. (Symbolbild) © Jérôme Gorin/Imago

An heißen Tagen kann das Auto im schlimmsten Fall zur Todesfalle werden, wenn Eltern die Kleinen für eine vermeintlich kurze Zeit darin zurücklassen. Angesichts der Vorhersage von Meteorologen für eine Hitzewelle in Deutschland mit über 40 Grad Celsius sollten Kinder immer besser mitgenommen werden.

Hitzetod im Auto: Temperatur kann von 28 auf über 40 Grad Celsius steigen

Die „Apotheken Umschau“ klärt auf, wie schnell die Temperatur im geschlossenen Auto ansteigen kann, wenn es in der Sonne steht. Selbst wenn Sie Tipps beherzigen und den Wagen bei sehr heißem Wetter im Schatten parken, kann ein zurückgelassenes Kind darin einen Hitzschlag erleiden und sterben. Ab einer Außentemperatur von 30 Grad Celcius steigt die Hitze in einem geschlossenen Fahrzeug so stark an, dass Lebensgefahr besteht: Nach nur etwa 15 bis 30 Minuten erreicht die Skala bedrohliche 45 Grad Celcius. Wenn dann nicht umgehend Erste Hilfe geleistet wird, ist es häufig zu spät.

Erste Hilfe bei Hitzeschlag

Das betroffene Kind umgehend in den Schatten bringen, Beine hochlagern, das Gesicht, den Nacken und Oberkörper soweit möglich mit kühlem Wasser getränkten Tüchern bedecken. Auch kalter Quark oder Joghurt kann helfen. Sollte kein schattiger Platz in der Nähe sein, schützen Sie das Kind mit einer Decke, einer Jacke oder einem aufgespannten Schirm vor der Hitze. Ist das Kind bereits bewusstlos, bringen Sie es in die stabile Seitenlage.

Wenn das Kind noch bei Bewusstsein und ansprechbar ist, bieten Sie ihm möglichst etwas zu trinken an, am besten Wasser oder alternativ Fruchtsaftschorlen und Tee. Warme Getränke bewirken nämlich, dass sich die Blutgefäße erweitern und so die Flüssigkeit besser vom Blut aufgenommen werden kann.

Erst jetzt den Notruf 112 setzen.

Bis der Rettungsdienst eintrifft, kontrollieren Sie immer wieder das Bewusstsein und die Atmung des Kindes.

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Hitzeschlag im Auto: Im Notfall können Sie auch Scheiben eines fremden Fahrzeugs einschlagen

Herbert Fuss, Leiter der Abteilung Verkehr und Technik beim ADAC appelliert und kritisiert zugleich im Gespräch mit dem Südwestrundfunk: „Eltern sollten ihr Kind [...] nie im Auto lassen. ‚Ich geh mal kurz einkaufen‘ ist unverantwortlich und grenzt an Körperverletzung.“

Es ist eine Straftat, Kinder bei Hitze im Auto zurückzulassen

Eltern, die Ihr Kind bei zu hohen Temperaturen im Auto lassen, begehen juristisch gesehen eine Straftat durch Körperverletzung und Kindesmisshandlung.

Der Missbrauch von Schutzbefohlenen (Körperverletzung) sowie die Misshandlung von Schutzbefohlenen (Kindesmisshandlung) wird nach § 225 Strafgesetzbuch (StGB) mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Unter bestimmten Umständen wird nur eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro angesetzt

Herbert Fuss vom ADAC ruft weiter dazu auf, wenn Menschen bei hohen Temperaturen ein Kind in einem parkenden Auto entdecken: „Es gilt jederzeit: Befreien Sie das Kind, wenn Sie es alleine im Auto auf einem Supermarktparkplatz sehen. Hier gilt ‚Nothilfe‘, Sie sind also berechtigt, die Scheiben einzuschlagen.“ Bis Polizei und Feuerwehr vor Ort seien, würde zu viel Zeit verstreichen und das Kind hätte möglicherweise bereits einen Hitzschlag und damit lebensbedrohlichen Zustand erreicht.

Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren Redakteurinnen und Redakteuren leider nicht beantwortet werden.

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