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Digitaler Impfpass: Wo brauchen Sie den Nachweis noch?

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Von: Laura Knops

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Vielerorts in Deutschland gibt es mittlerweile keine Corona-Beschränkungen mehr. Ein Überblick über die derzeit geltenden Regeln für den digitalen Impfnachweis.

München – Die Corona-Beschränkungen in Deutschland sind weitestgehend aufgehoben. Wer Freunde treffen, einkaufen oder ein Restaurant besuchen möchte, muss in den meisten Bundesländern nicht mal mehr eine Maske tragen. So sieht der bundesweite Rechtsrahmen nur noch „Basisschutznahmen“ vor. Starke Einschränkungen sind allein in Infektions-Hotspots möglich. Neben der Masken- und Testpflicht verzichten Restaurants, Hotels oder Veranstalter von Konzerten vielerorts zudem auf das Prüfen des Impfnachweises. Doch wo braucht man den Impfausweis noch? Die wichtigsten Antworten.

Digitaler Impfpass: In diesen Einrichtungen brauchen Sie den Nachweis noch

Gültigkeit des digitalen Corona-Impfzertifikats: Eine Warnung in der CovPass-App führt derzeit zu Verwirrung. (Symbolbild)
Das digitale Impfzertifikat ersetzt den gelben Impfausweis innerhalb der Europäischen Union (Symbolbild). © Stefan Puchner/dpa

Der digitale Impfpass ermöglicht es, den Impfschutz ganz einfach auf dem Smartphone nachzuweisen – und ist damit dem gelben Impfbuch um einiges überlegen. Denn das Impfheftchen ist nicht nur unhandlich, sondern auch leicht zu fälschen. Das digitale Covid-Zertifikat der Europäischen Union (EU) in Form eines QR- oder Barcode lässt sich mit der Corona-Warn-App oder mit der CovPass-App des Robert-Koch-Instituts (RKI) ganz einfach auf das Handy laden.

Wer gegen das Coronavirus geimpft ist, kann den Impfnachweis in den meisten Apotheken, dem Impfzentrum oder beim Arzt erhalten. Akzeptiert wird der digitale Impfausweis in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten, sowie in einigen Ländern außerhalb des europäischen Raums. Dazu zählen Großbritannien, Norwegen, Island, Andorra, Montenegro, Albanien sowie die Schweiz und die Türkei. Damit erleichtert der digitale Impfpass auch das Reisen innerhalb von Europa. Denn für einige Länder benötigen Reisende unbedingt einen aktuellen Impf- oder Testausweis. Auch für die Rückkehr nach Deutschland ist das Impfzertifikat wichtig. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder unter 12 Jahren. 

Bei der Einreise in folgende europäische Länder müssen Genesene oder Geimpfte immer noch einen Nachweis über die Impfung oder ein negatives Testergebnis vorzeigen:

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Digitaler Impfpass: Keine Zugangsbeschränkungen mehr

Zu den größten Einschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie galten in den vergangenen Monaten vor allem die Zugangsbeschränkungen zu Geschäften, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen (2G oder 3G). Nun ist auch die Pflicht, einen gültigen Impfausweis zu zeigen, die bisher die Ausbreitung des Erregers bremsen sollten, vielerorts gestrichen worden. So sind im Infektionsschutzgesetz keine Kontaktbeschränkungen oder Personenobergrenzen für Veranstaltungen mehr vorgesehen. Im Alltag der meisten Menschen spielt der Impfstatus also kaum mehr eine Rolle.

Eine Impfpflicht gibt es nur in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rettungsdiensten und ähnlichen Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich. Hier mussten Beschäftigte laut Bundesgesundheitsministerium bis zum Ablauf des 15. März 2022 ihrem Arbeitgeber einen Nachweis über eine abgeschlossene Impfung oder einen Genesenennachweis vorlegen. Nur wer anhand eines ärztlichen Attest vorweisen konnte, dass er nicht geimpft werden kann, ist von dieser Maßnahme befreit. Für Besucher von Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen gibt es derzeit keine Testpflicht und damit auch keine Zugangsbeschränkungen.

Digitaler Impfpass: Warum gilt die Impfpflicht in bestimmten Einrichtungen

Das Coronavirus gehört zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten, von der alle Bevölkerungsteile betroffen sind. Um das Infektionsgeschehen einzudämmen und besonders gefährdete Personengruppen vor einer Ansteckung zu schützen, gilt daher in bestimmten Einrichtungen eine Impfpflicht für Beschäftigte. So haben gerade ältere Menschen, Pflegebedürftige und Personen mit akuten oder chronischen Erkrankungen ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere COVID-19-Verläufe.

Seit Beginn der Pandemie kam es in Krankenhäusern, Altenpflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung zu Ausbrüchen mit teilweise hohen Todesfallzahlen. Denn obwohl medizinischem Personal und Pflegepersonal bereits zu Beginn der Impfkampagne ein Impfangebot unterbreitet wurde, bestehen erhebliche Impflücken bei dieser Personengruppe. Nur wenn die Impfquote beim Personal in Krankenhäuser und anderen gesundheitlichen Einrichtungen hoch ist, können gefährdete Menschen also ausreichend geschützt werden.

Digitaler Impfpass: Das gilt am Arbeitsplatz

Bis vor Kurzem galt auch in vielen Betrieben noch die 3-G-Regel: Nur wer gegen Corona geimpft, davon genesen oder einen negativen Test nachweisen konnte, durfte also zur Arbeit kommen. Diese Beschränkungen sind ebenfalls wie die Pflicht, Beschäftigten Homeoffice zu ermöglichen und kostenlose Corona-Tests anzubieten, in den meisten Bundesländern bereits im März aufgehoben worden. Laut Bundesverordnung müssen Arbeitgeber künftig selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz vorlegen.

Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren RedakteurInnen leider nicht beantwortet werden.

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