Kind allein zu Hause lassen: Ist es krank, wird es schwierig
Ein Dilemma: Das Kind ist krank, die Eltern müssen aber arbeiten gehen. Kann man es dann alleine zu Hause lassen? Das Gesetz ist sich da einig.
Berlin – Wenn Kinder größer werden, ist das für Eltern nicht immer einfach. Schließlich kommen dadurch mehr Herausforderungen auf sie zu. Schließlich müssen sie lernen, mit der Zeit allmählich loszulassen, damit sich der Nachwuchs selbst entfalten kann. Mit dem Älterwerden wollen Kinder Grenzen austesten und selbstständig und unabhängig werden. Grundsätzlich gibt es daher auch pauschal keine Antwort darauf, ab wann man seine Kinder auch mal alleine zu Hause lassen kann.
Kind allein zu Hause lassen: Geht das auch, wenn es krank ist?

Grundsätzlich ist es allerdings richtig, dass nach Paragraf 1626, Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) eine elterliche Aufsichtspflicht gilt. Diese soll verhindern, dass Kinder Schaden nehmen oder selbst jemand anderes zufügen. Sozialpädagogin der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung (BKE) sind sich allerdings einig, dass Sprösslinge bis zum vollendeten dritten Lebensjahr nicht ohne Aufsicht bleiben sollten.
Das gilt besonders dann, wenn sie krank sind. Schließlich brauchen sie nun in diesem schwachen Zustand die Unterstützung und Geborgenheit durch ihre Eltern. Doch das ist schwierig, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Doch diese sind grundsätzlich von der Arbeit freigestellt, um das kranke Kind zu pflegen. Das gilt auch, wenn Sie während der Arbeit angerufen werden und nach Hause zurückkehren müssen.
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Kind allein zu Hause lassen: Voraussetzungen für Kinderkrankengeld
Eltern stehen gesetzlich pro Kind jährlich zehn Arbeitstage zu, in denen sie von der Arbeit freigestellt sind. Ab drei Kindern sind es sogar schon bis zu 25 Tage. Wer alleinerziehend ist, hat Anspruch auf die doppelte Zeit. Das bedeutet konkret, pro Kind 20 und maximal 50 Tage. Für die Freistellung müssen Sie allerdings drei Voraussetzungen erfüllen:
- Ihr Kind ist unter zwölf Jahren.
- Sie haben ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag.
- Es gibt keine andere Person, die das Kind pflegen und versorgen könnte.
In der Zeit der Freistellung gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit des Kindes. Dann springt die Krankenkasse ein, welche Kinderkrankengeld zahlt. Dieses beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttogehalts bzw. 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Darauf weist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hin. Doch was ist, wenn das kranke Kind schon über zwölf Jahre alt ist?
Kind allein zu Hause lassen: Homeoffice als Alternative
Dann ist es laut Arbeitsrechtsexperten selbstständig genug, um alleine zu Hause bleiben zu können. Das bedeutet, dass der Anspruch auf Kinderkrankengeld erlischt und die Eltern Urlaub nehmen müssen, wenn sie dennoch zu Hause bleiben wollen, um den Nachwuchs zu pflegen. Allerdings haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber gemeinsam eine Lösung zu finden. Demnach lässt sich die Zeit, die man für die Pflege des kranken Kindes aufwendet, auch ausgleichen, indem man etwa Überstunden abbaut, im Homeoffice arbeitet oder im Notfall unbezahlten Urlaub nimmt.
Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren RedakteurInnen leider nicht beantwortet werden.