Krankgeschrieben arbeiten? Was erlaubt ist, was nicht
Wer krank ist, der bleibt daheim. So einfach ist es oft nicht. Mal fühlt man sich doch schnell besser oder es gibt einfach zu viel zu tun.
München – Natürlich ist es immer besser, sich vollständig auszukurieren, wenn man krank ist. Eine Krankheit zu verschleppen kann ein übles Nachspiel haben und auch wenn es nur um die Selbstfürsorge geht, ist es an sich eine gute Sache, sich zu erholen. Was aber, wenn man krankgeschrieben ist und trotzdem zur Arbeit gehen möchte oder gar muss?
Arbeiten trotz Krankschreibung scheint für viele unsicheres Terrain zu sein. Je nachdem, wen man fragt, wird von Laien oft gewarnt, dass die Versicherung dann nicht zahlt, wenn etwas passiert. Andere mutmaßen, dass es schlicht verboten ist, zu arbeiten, wenn man krankgeschrieben ist. Die Versicherung Allianz zitiert hierzu aber den Fachanwalt für Arbeitsrecht Oliver Kieferle: „Die Krankschreibung stellt kein Arbeitsverbot dar.“ Und doch sollte man hier aufpassen. Schließlich ist Gesundheit ein hohes Gut.
Arbeiten trotz Krankschreibung: Das ist zu beachten
Grundsätzlich ist es erlaubt zu arbeiten, auch wenn der Arzt eine Krankschreibung ausgestellt hat. Die Krankschreibung bescheinigt eine Arbeitsunfähigkeit an einem bestimmten Termin und die voraussichtliche Dauer des Ausfalls – nicht den festen zeitlichen Rahmen. Seitens der Allianz heißt es, dass ein Arbeitnehmer, der seine Arbeit frühzeitig wieder aufnimmt, dann „wie jeder andere Angestellte auch unfall- und krankenversichert“ ist.
Vorsicht ist jedoch für den Arbeitgeber geboten, wenn dieser einen Arbeitnehmer einsetzt, solange dieser krankgeschrieben ist und eventuell noch nicht wieder bei bester Gesundheit ist. Dadurch könnte er gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen und sich schadensersatzpflichtig machen, wenn der Arbeitnehmer noch nicht wieder arbeitsfähig sein sollte. Zur Absicherung kann eine Untersuchung vor dem verfrühten Arbeitsantritt Aufschluss darüber geben, ob die noch krankgeschriebene Person wieder arbeitsfähig ist. Das bringt sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Sicherheit.
Ausschlaggebend sei auch die Art der Tätigkeit, erklärt Fachanwalt Kieferle. Demnach kann ein und dieselbe Erkrankung bei unterschiedlichen Tätigkeiten eine Arbeitsunfähigkeit verursachen oder auch nicht.

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Trotz Krankschreibung wieder arbeiten: Muss man sich „gesundschreiben“ lassen?
Eine umgekehrte Krankschreibung – also so etwas wie eine „Gesundschreibung“ – gibt es in Deutschland nicht. Wie zuvor erwähnt, kann eine Untersuchung Aufschluss darüber geben, ob ein früherer Antritt bei der Arbeit vertretbar ist, obwohl eine Krankschreibung eigentlich noch gültig ist. Verpflichtend ist das jedoch nicht.*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren RedakteurInnen leider nicht beantwortet werden.