1. 24vita
  2. Gesund leben

Krankschreibung: Was ist erlaubt – und was nicht?

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Laura Knops

Kommentare

Wer krankgeschrieben ist, muss nicht zwangsläufig den ganzen Tag im Bett verbringen. Oder doch? Was Arbeitnehmer trotz Krankschreibung tun dürfen – und was nicht.

München – Dürfen Krankgeschriebene trotz ärztlicher Bescheinigung einkaufen gehen? Ist ein Spaziergang oder gar eine Reise erlaubt? Wer eine Krankschreibung, auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) genannt, vom Arzt erhält, muss keinesfalls nur das Bett hüten. Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen kann es sogar wichtig sein, regelmäßig das Haus zu verlassen. Trotzdem sollten Arbeitnehmer im Krankheitsfall einiges beachten. Was Sie bei einer Krankschreibung dürfen und was nicht, erfahren Sie hier.

Krankschreibung: Was ist erlaubt – und was nicht?

Ins Restaurant mit Freunden, Sport und sogar Reisen innerhalb der Europäischen Union (EU) sind grundsätzlich – auch bei einer Krankschreibung – erlaubt. „Zunächst einmal gilt: Krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen nichts tun, was verhindert, dass sie genesen und schnell wieder gesund werden“, erklärt der Rechtsanwalt Dr. Johannes Schipp, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) gegenüber der Deutschen Anwaltsauskunft. 

Mann mit Arztkittel, Stethoskop und Telefon. (Symbolbild)
Wer krankgeschrieben ist, sollte dies vorher mit seinem Arzt absprechen. (Symbolbild) © Westend61/Imago

Krankschreibung: Urlaub ist in Ausnahmefällen erlaubt

Wer krankgeschrieben ist, sollte seinem Körper ausreichend Ruhe gönnen. Doch Arbeitnehmer stehen keinesfalls unter Hausarrest. Das sollten Sie bei einer Krankschreibung beachten:

Hat Ihnen der Arzt ausdrücklich Bettruhe verordnet, müssen Sie wohl oder übel in der Wohnung oder im Krankenhaus bleiben. In diesem Fall sind lediglich Arzt- und Apothekenbesuche sowie der Gang zum Gottesdienst in Ausnahmen erlaubt.

Noch mehr spannende Gesundheits-Themen finden Sie in unserem kostenlosen Newsletter, den Sie gleich hier abonnieren können.

Krankschreibung: Trotz ärztlichem Attest zur Arbeit – geht das?

Grundsätzlich ja. Wer sich trotz Krankschreibung* gesund fühlt und wieder fit ist, kann auch wieder arbeiten. Und das ohne einen weiteren Arztbesuch. Denn der Schutz durch die gesetzliche Unfall- und Krankenversicherung besteht auch für Krankgeschriebene. Doch: Wer möglicherweise ansteckend ist, sollte unbedingt zu Hause bleiben und seine Kollegen keinesfalls gefährden.

Da Arbeitgeber ihren Angestellten gegenüber eine Fürsorgepflicht besitzen, kann es zudem passieren, dass der krankgeschriebene Arbeitnehmer schnell wieder nach Hause geschickt wird. So können Arbeitgeber für mögliche Schäden haftbar gemacht werden. Die Krankschreibung muss in diesem Fall nicht verlängert werden. *24hamburg.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren RedakteurInnen leider nicht beantwortet werden.

Auch interessant

Kommentare