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Krankschreibung: Gibt es sie auch, wenn ich schlecht geschlafen habe?

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Von: Jasmin Farah

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Liebeskummer, Schlafstörung oder Stress: Es gibt viele Gründe, warum man morgens nicht aus den Federn kommt. Kann dann der Arzt krankschreiben?

München – Der Wecker klingelt, doch Sie fühlen sich total groggy und können sich kaum überwinden, aus dem Bett zu steigen? So geht es vielen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen täglich. Besonders dann, wenn der eigene Job nicht so erfüllend ist, denkt manch einer darüber nach, einfach im Bett liegenzubleiben.

Krankschreibung: Bekomme ich sie auch, wenn ich schlecht geschlafen habe?

Dennoch scheuen sich die meisten davor, viele bleiben nur Zuhause oder lassen sich krankschreiben, wenn sie ernsthaft krank sind, zum Beispiel eine schwere Grippe haben. Doch wie sieht es aus, wenn man sich einfach nicht arbeitsfähig fühlt, weil man unter chronischen Schlafstörungen oder gar heftigem Liebeskummer nach einer Trennung leidet? Ist es eigentlich möglich, sich auch dann von einem Arzt ein Attest ausstellen zu lassen?

Eine junge Frau fasst sich im Bett an den Kopf und hat schlecht geschlafen. (Symbolbild)
Schlecht geschlafen? Doch für eine Krankschreibung braucht es schon einen triftigeren Grund. (Symbolbild) © Christin Klose/dpa

Grundsätzlich zählen Stress, schlechter Schlaf oder Beziehungsprobleme nicht per se zu den definierten Gruppen von Krankheiten. Allerdings können sie Symptome beziehungsweise Folgen und Begleiterscheinungen einer Krankheit sein, wie etwa psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout, aber auch Schlafapnoe.

Krankschreibung holen: Symptome können auf ernsthafte Krankheit hinweisen

Wenn die Symptome allerdings so schwerwiegend sind, dass man seinen Lebensalltag nicht mehr bewältigen kann oder seine Arbeit, kann eine Krankschreibung sinnvoll sein. Am Ende muss allerdings der behandelnde Arzt oder die Ärztin darüber entscheiden, wann ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin nicht mehr arbeitsfähig ist. Doch für diese ist es nicht immer leicht zu entscheiden, wann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, auch als „gelber Schein“ bekannt, vonnöten ist.

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Schließlich gibt es immer wieder Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Symptome nur vortäuschen. Da fällt es schwer, tatsächliche Beschwerden von gespielten zu unterscheiden. Und: Falls ein etwaiger Schwindel auffliegt, droht letzteren in den meisten Fällen die Kündigung. Das gilt übrigens auch, wenn man häufig und über längere Zeit wegen Krankheit in der Arbeit ausfällt*. Daher gilt: Immer abwägen, wie schlecht es einem wirklich geht, und dann einen Arzt aufsuchen. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren Redakteurinnen und Redakteuren leider nicht beantwortet werden.

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