Alkohol in Lebensmitteln: Nichts für Kinder

In Käsekuchen, Krapfen und alkoholfreiem Bier? Wer hätte gedacht, dass in diesen Lebensmitteln Alkohol enthalten ist. Kinder gilt es, mit Wissen zu schützen.
München – Manche Menschen müssen oder wollen auch auf kleinste Mengen Alkohol verzichten und stoßen dabei an Grenzen. Auch Kinder sollten keinerlei Alkohol zu sich nehmen. Um versteckten Alkohol zu erkennen, muss man ganz genau hingucken und einige Dinge wissen.
Versteckter Alkohol: Geschmacksträger, Konservierungsmittel und natürlich
Alkohol dient als Geschmacksträger, Konservierungsmittel und löst Aromen. Deshalb wird er zum Beispiel in Milchbrötchen, Weingummis oder Apfelkompott verwendet. Außerdem entsteht er durch ganz natürliche Gärungsprozesse. Zum Beispiel, wenn aus Weißkohl Sauerkraut wird. Der natürliche Alkohol in Sauerkraut, Fruchtsäften, Kefir oder Hefeteig übersteigt aber, laut der Verbraucherzentrale Hamburg, nicht 0,3 Prozent und gilt daher als unbedenklich. Dennoch: In diesen Lebensmitteln steckt Alkohol.* Vor allem Obst, das sehr viel Zucker enthält, ist betroffen. Dazu gehören reife Bananen.
Versteckter Alkohol: Alkohol hat viele Namen
Dass in Rumkugeln Rum enthalten ist, überrascht wahrscheinlich selten. Dass sich hinter E 334 auch Alkohol versteckt, schon eher. Um auch kleinste Mengen von Alkohol zu erkennen, lohnt es sich auf die Inhaltsstoffe zu achten. Die sind auf den Zutatenlisten der Lebensmittel gedruckt. Ist wenig Alkohol enthalten, steht er in der Mitte oder am Ende der Liste. Für manche Menschen, beispielsweise für Schwangere, Menschen mit Vorerkrankungen oder Personen, die selbst auf kleinste Mengen Alkohol verzichten wollen, ist es aber wichtig, auch die Synonyme von Alkohol zu kennen. Das sind:
- Ethylalkohol
- Äthylalkohol
- Ethanol
- Trinkalkohol
- Äthanol
- E-Nummern wie E 334 (Weinsäure) oder E 1519 (Benzylalkohol oder Phenylmethanol)
Versteckter Alkohol: In diesen alkoholfreien ist Alkohol
Versteckter Alkohol kann sich laut dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz beispielsweise in diesen Lebensmitteln befinden:
- Schokoladen- und Liköreis
- Cremeschnitten
- Schokoriegel
- Rum-Trauben-Schokolade
- Pralinen
- Weingummi
- Zwetschgen-, Sauerkirsch- und Marillenkonfitüre
- Rote Grütze
- Apfelkompott
- Ochsenschwanz-, Zwiebel- und Fischsuppe
- Bratensoße
- Hühnerfrikassee
- Wildgerichte
- Königsberger Klopse
- Fischragout, Muscheln, Fischfilet, Forelle blau
- Weinsauerkraut, Rotkohl
- Käsefondue
- Kuchen und Torten wie Schwarzwälder Kirschtorte, Herrentorte, Eierlikörkuchen, Rotweinkuchen
- Krapfen
Versteckter Alkohol: Lücken in der Kennzeichnungspflicht
In Deutschland besteht für Alkohol eine Kennzeichnungspflicht. Ist Alkohol in einem Lebensmittel enthalten, steht das auf der Verpackung. Laut dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gilt das aber nicht, wenn ein Aroma in Alkohol gelöst ist, zum Beispiel bei Fertigkuchen. Ein Tipp: Bei Kuchen, Backwaren und Schokoladen, lohnt es sich nach dem Öffnen an der Packung zu riechen. Dann riecht man den Alkohol deutlich. Lücken der Kennzeichnungspflicht gibt es aber auch für andere Süßwaren oder Kleinverpackungen.
Bei Getränken muss der Alkoholgehalt erst angegeben werden, wenn sie über 1,2 Volumenprozent Alkohol enthalten, schreibt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Das heißt, in alkoholfreiem Bier kann trotzdem etwas Alkohol enthalten sein. Das erkennen Sie auf dem Etikett an Angaben wie „alc. < 0,5% vol“.
Ist hier Alkohol enthalten? Wer auswärts isst, sollte nachfragen. Denn Inhaberinnen und Inhaber von Restaurants, Bäckereien, im Kaffee oder Eisdielen sind nicht verpflichtet kleine Mengen von Alkohol anzugeben. Das lohnt sich auch für Allergiker und Asthmatiker, denn alkoholische Getränke können die Symptome verstärken.
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Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren Redakteurinnen und Redakteuren leider nicht beantwortet werden.