Corona-Infektion: Quarantäne ab 1. Mai bloß noch freiwillig

Während bisher eine verpflichtende Quarantänezeit von 14 Tagen galt, soll sie ab 1. Mai freiwillig sein, laut Bundesregierung. Und die Isolierung?
Berlin – Sie vermuten, mit dem Coronavirus bzw. einem Infizierten in Kontakt gekommen zu sein oder wissen sicher anhand eines PCR-Tests, dass Sie Corona positiv sind? Dann gelten für Sie noch die bestehenden Regeln für Quarantäne und Isolierung. Ab 1. Mai 2022 sollen die Pflichtbestimmungen fallen und es ist jedem selbst überlassen, ob er sich nach einem positiven Corona-Test isoliert oder nicht. Dass auch die Isolierung davon betroffen ist, war bis 5. April noch beschlossene Sache.
Doch– Die eigentlich auch zum 1. Mai geplante freiwillige Isolation von Corona-Infizierten soll doch nicht durchgesetzt werden. Dazu äußerte sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 5. April in der abendlichen ZDF-Sendung „Markus Lanz“, wie die Süddeutsche Zeitung online meldete. „Diesen Punkt, dass die Infizierten, dass die sich selbst isolieren, und nicht mehr durch das Gesundheitsamt aufgefordert werden, den werde ich wieder einkassieren.“ Ab heute wird diese erneute Anpassung für Isolierung bei Corona-Infektion im Infektionsschutzgesetz greifen. Die Pflicht zur Isolierung nach positivem PCR-Test soll bestehen bleiben.
Bisherige Corona-Regeln in Deutschland für Quarantäne und Isolierung
Bis Mai 2022 gilt in Deutschland hinsichtlich Quarantäne-Regel und Isolierung für Erwachsene und Kinder:
- Isolierung nach einer Corona-Infektion:
Personen, bei denen mithilfe eines positiven PCR-Tests oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, müssen in Isolierung. Grundsätzlich gelten für Betroffene zehn Tage Isolierung ohne abschließenden Test, sowie sieben Tage Isolierung mit abschließendem Test. Voraussetzung für das „Freitesten“ nach sieben Tagen ist, dass zuvor mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr bestanden und ab Tag sieben ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests oder zertifizierten Antigen-Tests vorliegt. - Quarantäne nach einer Corona-Infektion: Sollten Personen wissentlich mit Corona-positiv-getesteten Menschen Kontakt gehabt haben, sollte sie eine Quarantäne von 14 Tagen einhalten.
Corona-Quarantäne und Isolierung dringend empfohlen
Auf den Wegfall der Pflicht für die Corona-Quarantäne haben sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (59, SPD) und die Gesundheitsminister der Bundesländer geeinigt: Es ist zukünftig nicht mehr gesetzlich angeordnet, sich bei einer Corona-Infektion in Quarantäne zu begeben. Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt allerdings dringend eine Isolation von mindestens fünf Tagen. Das gilt ebenfalls für Kontaktpersonen von Infizierten. Es wird daher geraten, dass sich Infizierte und Kontaktpersonen regelmäßig testen, mindestens alle zwei Tage. Möglicherweise hält Lauterbach daher doch an der Pflicht zur Isolierung bei positivem Corona-Test fest, anstatt diese auf freiwillige Basis zu setzen.*
Das Robert-Koch-Institut (RKI) befürwortet diesen Beschluss. Grundsätzlich gehe es bei der freiwilligen Quarantäne auch darum, wirtschaftliche Einbußen von Fehlzeiten zu reduzieren. Arbeitnehmer sollten wissen, wie Sie sich bei einer Corona-Infektion gegenüber Ihrem Arbeitgeber hinsichtlich Krankschreibung verhalten können.
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Corona-Quarantäne und Isolierung: Ausnahme für das Gesundheitswesen
Eine Ausnahme werde es für Beschäftigte in Gesundheits- oder Pflegeeinrichtungen geben. Betroffene und Erkrankte sollen auch weiterhin verpflichtend sowohl in Quarantäne und Isolierung*. In diesen Fällen kann beides mit einem negativem Schnell- oder PCR-Testergebnis bereits nach fünf Tagen beendet werden. *24vita.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren RedakteurInnen leider nicht beantwortet werden.