Opioide, Ritalin & Co. auf Reisen: Das sollten Sie beachten, wenn Sie diese Medikamente nehmen müssen

Opioide, Ritalin & Co. auf Reisen: Wenn Sie aus medizinischen Gründen Medikamente einnehmen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sollten Sie einiges beachten.
Berlin – Wer aus medizinischen Gründen ein Medikament einnehmen muss, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, kann es mit einer amtlich beglaubigten Bescheinigung auf Reisen mitführen. Welche Mittel darunter fallen und was Sie in den entsprechenden Ländern zu beachten haben, erklären wir hier.
Opioide, Ritalin & Co. auf Reisen: Diese Medikamente fallen unter das Betäubungsmittelgesetz
Unter das Betäubungsmittelgesetz fallen starke Schmerzmittel wie Opioide, ADHS-Medikamente wie Ritalin oder Drogenersatzmittel wie Methadon. Das Klinikum München-Ost hat mit Methadon beispielsweise seine Suchbehandlung revolutioniert.* Dabei sind Opioide, Ritalin & Co. auf Reisen nur für den Eigenbedarf zu gebrauchen und die mitgeführte Menge deckt maximal den Bedarf von 30 Reisetagen ab. Welche Art von Bescheinigung Sie dann benötigen, hängt davon ab, ob Sie den Schengen-Raum verlassen oder nicht.
Opioide, Ritalin & Co. auf Reisen: In Schengen-Staaten
Wenn Sie im Schengenraum verreisen, muss ein Arzt zuvor ein entsprechendes Formular ausfüllen. Es bestätigt, dass Sie das Medikament während Ihrer Reise aus medizinischen Gründen einnehmen müssen. Das Formular finden Sie auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Dieses Formular muss dann von der obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt werden, beispielsweise von Gesundheitsämtern. Es ist für eine Reisedauer von maximal 30 Tage gültig.
Opioide, Ritalin & Co. auf Reisen: Das gilt für andere Länder
Für Länder außerhalb des Schengenraums hat die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte einen Leitfaden, der online zur Verfügung steht. Ärzte können dieses Musterformular ausfüllen: mit Einzel- und Tagesdosierungen des jeweiligen Medikaments. Auch diese Bescheinigung muss von der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle beglaubigt sein und gilt ebenfalls maximal 30 Tage.
Opioide, Ritalin & Co. auf Reisen: Nationale Regeln beachten
Bevor Sie Ihre Reise antreten, sollten Sie sicherstellen, dass Ihr Zielland oder Durchreiseland keine weiteren nationalen Bestimmungen vorschreibt. Manche Länder verlangen zusätzliche Importgenehmigungen, schränken die Menge der Betäubungsmittel ein oder verbieten Mittel zum Beispiel zur Drogensubstitution. Machen Sie sich deshalb vorab schlau. Auf der Seite des Auswärtigen Amts finden Sie weitere Adressen und Ansprechpartner.
Opioide, Ritalin & Co. auf Reisen: Das sollten Sie beachten
Wenn Sie verreisen, sollte Sie diese drei Punkte beachten:
- Dokumente mitführen: Auf der Reise und im Reiseland sollten Sie das Formular, das Ihnen das Mitführen von Betäubungsmitteln für den Eigenbedarf bestätigt, immer bei sich tragen.
- Wenn Sie längere Zeit verreisen, sollten Sie sicher stellen, dass Sie auch vor Ort im Notfall Zugang zu ärztlicher Versorgung und Medikamenten haben.
- Wenn nicht Sie, sondern Ihr Kind Medikamente einnehmen muss, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, sollten Sie mit der Zollbehörden vor Ort klären, ob Sie oder Ihr Kind die Bescheinigung mit sich führen muss. Für diesen Fall gibt es bisher keine Regelung.
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Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren Redakteuren leider nicht beantwortet werden.