1. 24vita
  2. Prävention

Corona-Impfung: Wer haftet bei möglichen Schäden in der Schwangerschaft?

Erstellt:

Von: Kristina Wagenlehner

Kommentare

Ein Arzt bereitet die Impfung einer schwangeren Frau vor. (Symbolbild)
Die Covid-19-Impfung biete laut Fachgesellschaften nachweislich Vorteile für Mutter und Kind. (Symbolbild) © Andrey Popov/Imago

Fachgesellschaften empfehlen Schwangeren die Corona-Impfung. Bisher herrschte aber Unsicherheit, wer im Falle von Impfschäden haftet. Das ist jetzt geklärt.

Berlin – Eine Schwangerschaft ist eine spannende, aber auch anstrengende Zeit. Um die Gesundheit von Kind und Mutter nicht zu gefährden, sollte man besonders gut auf sich achten und sich keinen unnötigen Risiken aussetzen. Eine Impfung bedeutet für den Körper zwar eine kurzzeitige Belastung, ist aber dennoch in Bezug auf das Coronavirus sinnvoll.

Corona-Impfung: Wer haftet bei möglichen Schäden in der Schwangerschaft?

Fachgesellschaften haben eine klare Empfehlung zum Thema Impfung und Schwangerschaft: So empfiehlt eine Gruppe von gynäkologischen und reproduktionsmedizinischen Fachverbänden die Impfung gegen das Coronavirus. Der Grund sei das erhöhte Risiko für schwere Verläufe von COVID-19 in der Schwangerschaft und die belegte Sicherheit von mRNA-Impfstoffen. Dazu gehören die Impfstoffe:

Zuletzt hatten sich Fachgesellschaften sogar dafür ausgesprochen, Schwangere und Stillende priorisiert gegen Covid-19 zu impfen. Das Frühgeburtsrisiko sei bei Frauen, die positiv auf Corona getestet wurden, um bis zu 80 Prozent höher als bei gesunden Schwangeren. Die Impfung biete nachweislich Vorteile für Mutter und Kind – vor und nach der Geburt.

Corona-Impfung in der Schwangerschaft: Keine STIKO-Empfehlung

Die STIKO hingegen spricht keine grundsätzliche Empfehlung für eine Impfung gegen das Coronavirus in der Schwangerschaft aus, da die Datenlage sehr begrenzt sei. In ihrer Empfehlung heißt es: Die Impfung könne Schwangeren mit Vorerkrankungen und einem sich daraus ergebenden hohen Risiko für einen schweren Verlauf oder mit einem erhöhten Risiko, dem Virus aufgrund der Lebensumstände ausgesetzt zu sein, ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel angeboten werden – „nach Risiko-Nutzen-Abwägung und nach ausführlicher Aufklärung“ und mit einem mRNA-Impfstoff.

Corona-Impfung in der Schwangerschaft: Eine Frage der Haftung

Trotz Empfehlung von Fachgesellschaften, in der Schwangerschaft eine Corona-Impfung durchzuführen, berichtete der Berufsverband der Frauenärzte im Mai, dass Schwangere bisher kaum geimpft wurden. Ein Grund dafür sei die Unsicherheit bei Ärzten hinsichtlich haftungsrechtlicher Fragen. Also wer zahlt, wenn es zu gesundheitlichen Problemen in Zusammenhang mit der Corona-Impfung kommt. Das habe bisher dazu geführt, dass Schwangere „trotz eindeutiger Risikosituation“ nur erschwert eine solche Impfung erhielten. Viele auch Nicht-Schwangere treibt außerdem die Frage um, wer haftet, wenn Impfschäden erst Jahre später auftreten.*

Corona-Impfung in der Schwangerschaft: Staatliche Entschädigung bei Impfschäden

Mittlerweile gebe es aber Klarheit, wer haftet, wenn in Zusammenhang mit einer Corona-Impfung gesundheitliche Schäden auftreten. Das erklärten die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) in einer Stellungnahme. Die Fachgesellschaften verweisen unter anderem auf die Webseite des Robert Koch-Instituts (RKI). Dort heißt es: Für gesundheitliche Schäden in Zusammenhang mit einer Covid-19-Impfung werde (auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes) auch dann eine staatliche Entschädigung geleistet, „wenn diese nicht öffentlich von einer Landesbehörde empfohlen worden ist – d.h. in der Regel auch, wenn die Impfung nicht von der STIKO empfohlen ist“. Dies umfasse zum Beispiel die Einzelfallentscheidung bei der Impfung von Schwangeren. Das Bundesgesundheitsministerium habe bestätigt, dass der Anspruch unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden besteht, teilten die Organisationen weiter mit. (Mit Material der dpa)

Noch mehr spannende Gesundheits-Themen finden Sie in unserem kostenlosen Newsletter, den Sie gleich hier abonnieren können. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren Redakteurinnen und Redakteuren leider nicht beantwortet werden.

Auch interessant

Kommentare