Trotz Empfehlung von Fachgesellschaften, in der Schwangerschaft eine Corona-Impfung durchzuführen, berichtete der Berufsverband der Frauenärzte im Mai, dass Schwangere bisher kaum geimpft wurden. Ein Grund dafür sei die Unsicherheit bei Ärzten hinsichtlich haftungsrechtlicher Fragen. Also wer zahlt, wenn es zu gesundheitlichen Problemen in Zusammenhang mit der Corona-Impfung kommt. Das habe bisher dazu geführt, dass Schwangere „trotz eindeutiger Risikosituation“ nur erschwert eine solche Impfung erhielten. Viele auch Nicht-Schwangere treibt außerdem die Frage um, wer haftet, wenn Impfschäden erst Jahre später auftreten.*
Mittlerweile gebe es aber Klarheit, wer haftet, wenn in Zusammenhang mit einer Corona-Impfung gesundheitliche Schäden auftreten. Das erklärten die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) in einer Stellungnahme. Die Fachgesellschaften verweisen unter anderem auf die Webseite des Robert Koch-Instituts (RKI). Dort heißt es: Für gesundheitliche Schäden in Zusammenhang mit einer Covid-19-Impfung werde (auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes) auch dann eine staatliche Entschädigung geleistet, „wenn diese nicht öffentlich von einer Landesbehörde empfohlen worden ist – d.h. in der Regel auch, wenn die Impfung nicht von der STIKO empfohlen ist“. Dies umfasse zum Beispiel die Einzelfallentscheidung bei der Impfung von Schwangeren. Das Bundesgesundheitsministerium habe bestätigt, dass der Anspruch unabhängig von den öffentlichen Empfehlungen der Landesbehörden besteht, teilten die Organisationen weiter mit. (Mit Material der dpa)
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