Impfung für den Urlaub: In diesen Fällen müssen Sie Ihren Immunstatus auffrischen
Mit Beginn der Osterferien fragen sich viele, ob ihr aktueller Impfstatus am Urlaubsziel noch ausreicht. Ist eine weitere Spritze vor Reiseantritt nötig?
Berlin – Die Osterferien bieten für viele Menschen die erste Möglichkeit, nach dem Winter wieder in die Ferien zu fahren oder zu fliegen. Viele fragen sich nun aber, ob sie mit ihrem aktuellen Impfnachweis kreuz und quer durch Europa fahren dürfen, ohne dabei in Quarantäne oder einen aktuellen negativen Test vorlegen zu müssen. Die gute Nachricht ist, dass das Reisen innerhalb Europas deutlich einfacher geworden ist, als es noch vor einigen Monaten war. Urlauber müssen allerdings je nach Land einige Regeln beachten.
Impfung für Urlaub: In diesen Fällen müssen Sie Ihren Immunstatus auffrischen
Der Corona-Regeldschungel ist momentan kaum noch zu überblicken, daher hilft es, zuerst ein paar allgemeine Dinge zu klären. Die aktuellen EU-Reise-Regeln bestimmen, welche Dinge Urlauber bei der Grenzübertretung innerhalb der EU beachten sollten. Meist müssen Sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sein. Als vollständig geimpft gelten laut EU-Bestimmung Personen,
- deren Grundimmunisierung (zwei Impfdosen) nicht länger als neun Monate zurückliegt (für Minderjährige gibt es kein Ablaufdatum)
- die drei Impfungen erhalten haben (keine zeitliche Begrenzung)
- die doppelt geimpft und genesen sind (die Genesung darf laut EU-Regeln nicht länger als sechs Monate zurückliegen)
Die EU-Länder haben jedoch noch Spielraum, wie streng sie diese Regeln zum Beispiel an der Grenze kontrollieren. In Schweden und den Niederlanden ist es beispielsweise nicht mehr nötig, seinen Impfstatus nachzuweisen.
Impfung für Urlaub: Rückreise und Reisen innerhalb Deutschlands
Wichtig ist auch, zu wissen, dass innerhalb Deutschlands andere Regeln gelten. Reisen Urlauber wieder nach Deutschland ein und müssen in einer Kontrolle ihren Impfstatus nachweisen, gilt der Genesenenstatus nur drei Monate.

Verreisen Urlauber allerdings nur innerhalb Deutschlands, gelten sie als vollständig geimpft, wenn:
- Die Reisenden jeweils bereits drei Impfdosen bekommen hatten (keine zeitliche Zertifikat-Begrenung)
- Sie bereits jeweils zwei Impfdosen erhalten hatten (keine zeitliche Zertifikat-Begrenzung, Regel gilt vorerst bis zum 30. September 2022)
- Pro Person schon einmal geimpft wurde und diese genesen ist (Genesenenstatus hat hierbei ebenfalls keine zeitliche Begrenzung innerhalb Deutschlands, nur bei Einreise nach Deutschland!)
Liegt keine Impfung vor, sondern nur eine Genesung, gilt dieser Status innerhalb Deutschlands für drei Monate. Achtung: ein vollständiger Impfstatus liegt dann jedoch nicht vor. Menschen, die nur eine Dosis Johnson & Johnson erhalten haben und nicht genesen sind, gelten ebenfalls nicht als vollständig geimpft.
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Weitere tagesaktuelle Informationen finden Sie auch beim Robert-Koch-Insitut (RKI) und dem ADAC. In Paragraph 22a des Infektionsschutzgesetzes können Sie die aktuellen deutschlandweit geltenden Bestimmungen nachlesen.
Impfung für Urlaub: Reise ins EU-Ausland
Kompliziert ist das Ganze, das ist keine Frage. Aber es lohnt sich, sich durch die Regeln des RKI und der EU durchzulesen. Neben den EU-weiten Regeln darf jedes Land noch selbst entscheiden, wie streng oder weniger streng es kontrolliert beziehungsweise, ob es noch weitere Einschränkungen gibt.
Nach aktuellem Stand müssen Sie bei der Einreise in die gelisteten, beliebtesten Urlaubsländer noch folgende Dinge beachten (Stand 13. April 2022):
- Italien: Einreiseformular nötig, Corona-Test für Ungeimpfte (Antigenschnelltest, darf nicht älter als 48 Stunden sein), ungeimpfte Kinder zwischen sechs und 18 Jahren brauchen ebenfalls einen Antigenschnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist.
- Spanien: Einreiseformular nötig, Corona-Test für Ungeimpfte (Antigenschnelltest, darf nicht älter als 48 Stunden sein), Kinder unter zwölf Jahren brauchen keinen Test nachzuweisen.
- Schweiz: keinerlei Auflagen.
- Österreich: Corona-Test für Ungeimpfte (Antigenschnelltest, darf nicht älter als 48 Stunden sein), Kinder unter zwölf Jahren müssen keinen Test nachweisen.
- Niederlande: keinerlei Auflagen.
- Frankreich: Flugreisende müssen ein Einreiseformular ausfüllen, Corona-Test für Ungeimpfte (Antigenschnelltest, darf nicht älter als 48 Stunden sein), Kinder unter zwölf Jahren müssen keinen Test nachweisen.
Das Reisen innerhalb der EU ist also möglich und leichter, als es auf den ersten Blick erscheint.*Wa.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren RedakteurInnen leider nicht beantwortet werden.