Wer falsch handelt, macht sich strafbar? Fünf Irrtümer bei der Ersten Hilfe
In Not geraten können alle mal – wichtig ist, dass gehandelt wird. Irrtümer, die sich hartnäckig rund um die Erste Hilfe halten.
Man sieht einen Autounfall, ein Kollege bricht im Büro zusammen oder unterwegs im Supermarkt sehen Sie eine Person in Not. Das kann bei Ihnen Angst auslösen – der letzte Erste-Hilfe-Kurs war vielleicht bei der Führerscheinprüfung und das ist schon lange her. Was, wenn Sie da ‚was kaputt machen‘? Im Ernstfall zählen aber Minuten – fünf Irrtümer.
These 1: Wer falsch Erste Hilfe leistet, macht sich strafbar
Wer nicht handelt, handelt falsch: Man ist verpflichtet, Menschen in Not zu helfen, informiert bussgeldkatalog.de. Bei Autounfällen oder anderen Notsituationen muss Menschen schnell geholfen werden. Wer das nicht tut, kann sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig machen. Die Angst, bei der Ersten Hilfe etwas falsch zu machen, sollte nicht im Fokus stehen – wer nach bestem Wissen und Gewissen handelt, braucht keine Konsequenzen zu fürchten. Außerdem wichtig: Der oder die Ersthelfer sind automatisch gesetzlich unfallversichert.
Was droht bei unterlassener Hilfeleistung?
Wer ohne Eigengefährdung oder der Verletzung anderer wichtiger Pflichten keine Erste Hilfe leistet, kann mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.
(Quelle: Gesetze im Internet)
Sackt eine Person plötzlich zusammen, ist es wichtig, den Grund dafür herauszufinden, damit man richtig handeln kann. Ist die Person nicht ansprechbar, sollten Sie den Notruf (112) wählen.

These 2: Verbrennungen sollte man mit viel Eis kühlen
Das Kind hat die Hand auf die heiße Herdplatte gelegt – da ist Eis doch die richtige Wahl, oder? Die Wunde mit eiskaltem Wasser oder etwas Gefrorenem kühlen, ist keine gute Idee. Kälte fördert die Durchblutung und das bedeutet: mehr Schmerzen. Außerdem schadet die überraschende Kälte der Haut. Kleinere Verbrennungen sollten mit lauwarmen Wasser gekühlt werden. Wenn die Schmerzen nachlassen, kann die Wunde mit einer sterilen Auflage abgedeckt werden. Ein Besuch beim Arzt ist allerdings in vielen Fällen ratsam.
Die Reihenfolge bei einem Notfall:
1. Absichern und Eigenschutz
2. Notruf (112)
3. Sofortmaßnahmen
4. Weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen (bspw. Betreuung, Wundversorgung etc.)
5: Eintreffen des Rettungsdienstes – Hauptarbeit der Ersthelfer ist getan.
Quelle: maltheser.de, bussgeldkatalog.de
These 3: Der Motorradhelm darf bei einem Unfall nicht abgenommen werden
Es kommt darauf an – ist der Fahrer bewusstlos und nicht ansprechbar, sollte der Helm abgenommen werden. Es besteht die Gefahr, dass der Fahrer erstickt. Beispielsweise durch Erbrochenes oder durch Verschlucken der Zunge. Der Helm sollte also vorsichtig abgenommen werden. Im Idealfall ist dies eine Aufgabe, die mit zwei Helfern durchgeführt wird. Einer stabilisiert dabei den Kopf bzw. die Halswirbelsäule.
Übrigens, haben Sie den Verdacht, dass eine Person einen Herzinfarkt hat, sollten Sie direkt den Notarzt rufen.
These 4: Die verletzte Person immer in die stabile Seitenlage bringen
Ein erster Impuls bei verletzten Personen ist die stabile Seitenlage – das ist aber nicht immer richtig. Nur Bewusstlose mit normaler Atmung sollten in die stabile Seitenlage. Sind Probleme mit der Atmung vorhanden oder atmet die Person nicht, ist die stabile Seitenlage falsch. Dann sollte man schauen, dass die Person auf dem Rücken liegt, damit man wiederbeleben kann.
These 5: Bei Vergiftungen muss die Person erbrechen
Hat eine Person Anzeichen einer Vergiftung, sollte man ein Erbrechen provozieren. Das stimmt so nicht. Gerade, wenn Betroffene bewusstlos sind oder Atemprobleme haben, ist das schwierig – akute Erstickungsgefahr. Ebenso ist es nicht ratsam, zu erbrechen, wenn ätzende Chemikalien geschluckt wurden. Denn dann werden Atemwege passiert und das kann noch mal schaden. Geo.de informiert, dass viel Wasser, Saft oder Tee zum Trinken gegeben werden soll. Eine gute Anlaufadresse ist allerdings auch der Giftnotruf (u. a. 030 192040, Giftnotruf Berlin).
Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren RedakteurInnen leider nicht beantwortet werden.