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Versteckte Allergieauslöser in Fertigprodukten: Diese Inhaltsstoffe stehen nicht im Zutatenverzeichnis

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Von: Laura Knops

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Lebensmittelhersteller müssen im Zutatenverzeichnis angeben, welche Inhaltsstoffe in einem Produkt enthalten sind. Das ist besonders für Allergiker und Menschen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten wichtig. Doch es gibt Ausnahmen.

Mönchengladbach – Welche Inhaltsstoffe in einem Produkt verarbeitet sind, steht normalerweise im Zutatenverzeichnis. Ganz darauf verlassen sollten sich Verbraucher jedoch nicht. Denn immer wieder kommt es vor, dass in einem Nahrungsmittel auch andere, manchmal unerwartete Zutaten zu finden sind. Für Menschen mit Nahrungsmittelallergien oder -unverträglichkeiten kann das schnell gefährlich werden. Doch welche Zutaten müssen Hersteller unbedingt angeben? Und welche Inhaltsstoffe können sich in verarbeiteten Lebensmitteln oder Fertigprodukten verstecken?

Lebensmittelkennzeichnung: Die 14 häufigsten Allergieauslöser

Seit 2014 müssen Lebensmittelhersteller die häufigsten Nahrungsmittelallergene kennzeichnen. In der Regel werden die allergenen Inhaltsstoffe auf dem Etikett eines verpackten Lebensmittels optisch hervorgehoben. Das gilt auch, wenn nur eine kleine Menge als Zutat verwendet wurde. (Nahrungsmittelallergien: Das sind die häufigsten allergenen Lebensmittel)

Die häufigsten Allergieauslöser sind:

Allergieauslöser in der Zutatenliste nicht immer als solche zu erkennen

Allergene müssen in der Zutatenliste deutlich hervorgehoben werden. Doch nicht immer lassen sich die verwendeten Begriffe auf der Verpackung auch den entsprechenden Allergieauslösern zuordnen. So können sich laut dem Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB) manche Allergene auch hinter anderen Namen verstecken. Allergiker und Menschen mit Nahrungsmittelunverträglichkeit sollten daher auf folgende Zutaten achten:

Lebensmittelkennzeichnung: Freiwillige Allergiker- und Warnhinweise

Die Kennzeichnung von Spuren bestimmter Inhaltsstoffe in Lebensmitteln ist freiwillig. Auch Fremdkontaminationen, also durch die Produktion ungewollte Verunreinigungen, können Hersteller so angeben. Das muss allerdings nicht bedeuten, dass sich die Allergene auch tatsächlich in einem Produkt befinden. (Nährwertampel „Nutri-Score“: Bund beschließt Lebensmittelkennzeichnung)

Inhaltsstoffe in Fertigprodukten: Nicht alle Zutaten müssen angeben werden

Nicht alle Zutaten müssen im Produktverzeichnis angegeben werden. Dazu zählen unter anderem technische Hilfsstoffe sowie Zusatzstoffe in einzelnen Zutaten. Zu den technischen Hilfsstoffen zählen Stoffe, die für die Verarbeitung oder Produktion einem Produkt zugesetzt, im Laufe der Herstellung jedoch wieder entfernt werden. Ein Beispiel dafür ist Gelatine, dass bei der Herstellung verschiedener Getränke verwendet wird. Auch Konservierungsstoffe müssen nur angegeben werden, wenn sie zur Konservierung des gesamten Produkts beitragen.

Auch bei Aromen muss eine Aufzählung nur erfolgen, wenn es sich um allergene Substanzen, die in der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) aufgelistet sind. Nicht kennzeichnen müssen Hersteller zudem Allergene in Einzelverpackungen. Laut dem Lebensmittelkennzeichnungsgesetz müssen Hinweise lediglich auf dem Umkarton angegeben werden. (Hausstaub-, Krebs- und Weichtierallergie: Verbraucherschützer warnen vor Lebensmitteln aus Insekten)

Lebensmittelkennzeichnung: Allergene in unterschiedlichen Packungsgrößen und Saisonware

Auch bei bekannten Produkten sollten Verbraucher genau hinschauen. Immer wieder kommt es dazu, dass Hersteller die Zusammensetzung oder Rezeptur ihrer Produkte verändern. Vorsicht geboten ist zudem bei unterschiedlichen Verpackungsgrößen und Saisonwaren. So können laut DAAB verschiedene Verpackungseinheiten möglicherweise in unterschiedlichen Betrieben hergestellt werden. Dadurch kann es beispielsweise zu Fremdkontaminationen kommen, die bei den Produkten dann anders angegeben werden.

Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren Redakteurinnen und Redakteuren leider nicht beantwortet werden.

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