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Krankmeldung gibt es nur noch digital: Was Arbeitnehmer erwartet

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Von: Kristina Wagenlehner

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Der „gelbe Zettel“ steht vor dem Aus: Seit kurzem gibt es die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Krankenkassen nur noch digital. Was Sie wissen müssen.

Berlin – Vor zwei Jahren beschlossen, jetzt wurde es umgesetzt. Sei dem ersten Oktober 2021 gibt es den gelben Krankenschein, mit den schönen Namen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur noch digital. Für Arbeitnehmer heißt das vor allen eines: weniger Zettelwirtschaft.

Krankmeldung gibt es nur noch digital: Was Arbeitnehmer erwartet

Jeder Mitarbeiter, der schon einmal krankgeschrieben wurde, kennt ihn: den gelben Zettel der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Arbeitnehmende belegen damit gegenüber dem Arbeitgeber, dass sie krank sind und nicht arbeiten können. Bis zu sechs Wochen erhalten sie weiterhin ihren Lohn. Allerdings müssen Sie bei der Krankmeldung einige Dinge beachten.* Durch die Corona-Pandemie ist es weiterhin möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen.

Bisher war es so, dass die Ärzte und Ärztinnen vier Versionen des Krankenscheins ausstellten:

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Tschüss, „gelber Schein“: Arztpraxen versenden künftig die AU

Ab Oktober wird der gelbe Zettel nun Schritt für Schritt zu Grabe getragen, zumindest in Papierform. Seit erstem Oktober ist die AU digitalisiert. Dann übermittelt die Arztpraxis den gelben Zettel direkt und digital an die Krankenkasse. Praxen, die technisch noch nicht ausgestattet sind, können bis zum 31. Dezember 2021 nachrüsten. Damit entfällt für Arbeitnehmer ab Oktober das Versenden des Zettels an die Krankenkasse.

Tschüss, „gelber Schein“: Ab Juli 2022 Arbeitnehmer befreit von Papierarbeit

Der „gelbe Zettel“, also das Papier- und Blankoformular der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, wird durch einfache unterschriebene Ausdrucke für Versicherte und Arbeitgeber ersetzt. Diesen muss der Versicherte noch bis zum Juli 2022 dem Arbeitgeber selbst übermitteln.

Ab Juli 2022 sollen dann die Krankenkassen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber leiten. Dann und leider erst dann entfällt das Übermitteln der Krankmeldung vom Versicherten an die Arbeitgeber. Bis dahin müssen Arbeitnehmer die Bescheinigung noch beim selbst Arbeitgeber abgeben.*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren Redakteurinnen und Redakteuren leider nicht beantwortet werden.

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