Medizinisches Cannabis: Wann die Krankenkasse zahlt

Ärztinnen und Ärzte können seit Jahren medizinisches Cannabis verschreiben und ein Rezept ausstellen. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, müssen aber einige Punkte erfüllt sein.
Berlin – Cannabis wird seit Langem eine medizinische Wirkung nachgesagt. Laut den Experten von Stiftung Warentest sind die positiven Effekte allerdings oft schlecht belegt oder verhältnismäßig schwach. Die Pflanze und seine Samen kann außerdem allergische Reaktionen auslösen. Trotzdem können seit dem Jahr 2017 PatientInnen ein Rezept für medizinisches Cannabis erhalten.
Cannabis als Medizin: Wann die Krankenkasse die Kosten übernimmt
Folgende Punkte müssen laut Stiftung Warentest erfüllt sein, damit die Krankenkasse zahlt:
- Vor der Behandlung müssen Betroffene einen Antrag bei der Krankenkasse stellen
- Der/die PatientIn muss an einer schwerwiegenden Krankheit leiden, wobei das nicht näher definiert ist
- Standardmittel haben bisher nicht ausreichend gewirkt oder werden von dem/der ÄrztIn nicht empfohlen
- Es wird erwartet, dass das Cannabismittel einen positiven Einfluss auf den Krankheitsverlauf und/oder die Symptome hat
Cannabis als Medizin: Bei diesen Krankheiten soll es helfen
Cannabis ist für seine schmerzlindernde Wirkung bekannt. Der Wirkstoff, der dabei eine große Rolle spielt, heißt Tetrahydrocannabinol (THC). THC kann nicht nur einen Cannabis-Rausch auslösen, sondern hat auch schmerzstillende Effekte,* da es an Cannabinoid-Rezeptoren im Gehirn andockt.
Besonders helfen kann es bei Schmerzen, die von einer Spastik begleitet werden, zum Beispiels bei Multipler Sklerose oder Verletzungen des Rückenmarks. Auch wird es zur Appetitsteigerung von HIV-PatientInnen, bei Epilepsie, chronischen Schmerzen und gegen Übelkeit und Erbrechen bei einer Chemotherapie verschrieben.
Cannabis als Medizin: Wie es eingenommen wird
Medizinisches Cannabis kann als getrocknete Cannabisblüten beispielsweise mithilfe eines speziellen Verdampfers (Vaporisator oder Vaporizer) inhaliert oder als Tee zubereitet werden. Vom Rauchen als Joint rät das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ab. Es können Verbrennungsprodukte entstehen. Außerdem bieten die Apotheken Cannabis als Fertigarzneimittel in Form von Kapseln oder Tropfen an. Stiftung Warentest hat 16 Hanf-Öle, die beim Entspannen helfen sollen, aber kein Arzneimittel sind, getestet. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren RedakteurInnen leider nicht beantwortet werden.