Corona-Lockerungen ab dem 20. März: Was sich ändern wird
Bund und Länder haben endlich Lockerungen angekündigt, da sich die Corona-Lage allmählich entspannt. Was das konkret bedeutet.
Berlin – Ab März gibt es einige Neuerungen rund um Covid-19. Das gilt hierzulande ganz besonders für die Corona-Schutzmaßnahmen hierzulande. Denn mit dem Frühjahr kommen auch die Lockerungen, hat die Bundesregierung angekündigt. Das sorgt bei vielen Bürgern für Aufatmen, da sich die Corona-Lage zu entspannen scheint. Die Inzidenz geht allmählich zurück und Bund und Länder nehmen das zum Anlass, mittels eines Drei-Stufen-Plans die Corona-Beschränkungen weitgehend zu beenden.
Corona-Lockerungen: Für Sie ändert sich das ab 20. März
Am 20. März soll es schließlich so weit sein, Schutzmaßnahmen wie Maskentragen und Abstandhalten sollen allerdings weiterhin bestehen. Bis zu diesem Zeitpunkt wird es allerdings schrittweise Öffnungen geben. Die Bundesländer sind zudem dazu verpflichtet, die entsprechenden Änderungen in die Verordnungen einzubauen und umzusetzen.

In wenigen Tagen beginnt bereits die erste Öffnungsphase, diese betrifft hauptsächlich das private Umfeld und den Einzelhandel:
- Wer eine Geburtstagsfeier bei sich zu Hause feiert, für den gilt die 2G-Regel. Das heißt, er darf so viele geimpfte und genesene Personen einladen, wie er möchte. Ungeimpfte können sich hingegen weiterhin nur mit maximal einem weiteren Haushalt privat treffen.
- Bayern, Hamburg und Schleswig-Holstein sollen sogar komplett alle Kontaktbeschränkungen aufheben wollen.
- Im Einzelhandel gilt künftig nur noch die Maskenpflicht. Die bis dato bestehenden 2G-Regeln fallen damit weg. Zudem haben manche Bundesländer bereits angekündigt, wieder 3G in der Gastronomie einzuführen.
Die zweite Stufe des Phasen-Plans gilt ab 4. März. Dann werden die Corona-Beschränkungen weiter gelockert. Das betrifft dann auch das öffentliche Leben. In der Gastronomie sowie in Kulturstätten und Veranstaltungsorten sowie Fitnessstudios soll dann bundesweit 3G gelten.
In Clubs und Bars dürfen hingegen nur Geboosterte, Grundimmunisierte mit negativem Corona-Test und Genesene. Ungeimpfte müssen hingegen draußen bleiben. Für den öffentlichen Nahverkehr könnte die seit letztem Jahr geltende 3G-Regel gänzlich wegfallen, ebenso für Arbeitnehmer in Unternehmen. Aber: Diese Zeitangaben sind nur Richtwerte. Jedem Bundesland ist es selbst überlassen, wann es die Beschlüsse umsetzt.
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Corona-Lockerungen: Ab 20. März werden G-Regeln aufgeweicht
Die letzte Stufe greift dann ab 20. März. Das bedeutet konkret, dass Impf-, Genesenen- und Testnachweise im öffentlichen Leben nicht mehr nötig sind. Doch Vorsicht: Sie gelten weiterhin für Auslandsreisen. Richtwert bleibe allerdings die Hospitalisierungsrate und wenn Krankenhäuser in einem Landkreis aufgrund der Infektionslage überlastet sind. Ob weiterhin kostenlose Testmöglichkeiten bestehen bleibt, ist noch nicht geklärt. Das gilt auch für künftige Quarantänebestimmungen.
Zudem soll die Homeoffice-Pflicht am 20. März aufgehoben werden. Arbeitgeber können dann entscheiden, ob sie Arbeitnehmer wieder zurück ins Büro beordern oder weiterhin die Homeoffice-Option nutzen wollen. Das gilt besonders dann, „wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt“, heißt es vonseiten Bund und Länder. Ende März läuft überdies die Kurzarbeit-Regelung aus. Ob diese allerdings um weitere Monate verlängert wird, ist noch unklar. Doch die Bundesregierung hat durchblicken lassen, dass es möglich ist.
Corona-Lockerungen: Das müssen Sie vor Ihrem Osterurlaub wissen
Da bei vielen außerdem der Osterurlaub naht, wollen Bund und Länder Reisebeschränkungen zurückfahren. Allerdings kann es sein, dass sich deutsche Bürger, um in andere Länder zu reisen, an die dortigen Coronabestimmungen halten müssen. Während die EU-Kommission die Gültigkeit des digitalen Impfzertifikats um ein Jahr verlängert hat, kann es passieren, dass manche Länder weiterhin PCR-Tests von ungeimpften Urlaubern fordern.
Daher ist es ratsam, sich zuvor über die Seite des Auswärtigen Amtes entsprechend zu informieren, damit der Osterurlaub nicht unvorhergesehen ins Wasser fällt. *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren RedakteurInnen leider nicht beantwortet werden.