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Feuerwehr und Notarzt: So lange darf es dauern, bis sie eintreffen

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Von: Kristina Wagenlehner

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Rettungswagen der Berufsfeuerwehr. (Symboldbild)
Wann Hilfe am Unfallort eintrifft, entscheidet mitunter über Leben und Tod. (Symbolbild) © Martin Dziadek/Imago

Wie lange dauert es, bis Notarzt, Feuerwehr und Rettungswagen am Unfallort eintreffen? Geregelt wird das mit der jeweiligen Hilfsfrist der Bundesländer.

München – Bei einem Unfall ziehen sich Sekunden und Minuten wie Kaugummi. Wann kommt endlich Hilfe? Wie lange brauchen Feuerwehr und Rettungsdienst bis sie vor Ort sind? Das ist in Deutschland auf das Genaueste mit der sogenannten Hilfsfrist geregelt.

Feuerwehr und Notarzt: So lange darf es dauern, bis sie eintreffen

Je nach Bundesland ist die Hilfsfrist etwas anders geregelt. Meist umfasst sie folgende Zeitspanne: Wenn der Notruf eingegangen, bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Hilfe am Unfallort eingetroffen ist. Die Zeit davor, wann der Unfall oder Brand begann und wann er gemeldet wurde, ist für die Rettungskräfte nicht planbar. Sobald der Notruf von der Leitstelle jedoch entgegengenommen wurde*, können Abläufe geplant und optimiert werden.

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Die Hilfsfrist setzt sich aus folgenden Phasen zusammen:

Sobald die Rettungskräfte vor Ort sind, endet die Hilfsfrist. Meist beläuft sie sich auf zehn bis 15 Minuten.

Hilfsfrist von Feuerwehr und Notarzt: nach Bundesländern

Wie lange die Hilfsfrist dauern darf, bestimmen Gesetze der Länder zum Rettungsdienst und welche zum Brandschutz auf kommunaler Ebene mit zusätzlichen Schutzzielen. Auf dieser Grundlage ist das Netz der Rettungskräfte aufgebaut. Mit: Rettungswachen, Feuerwehrstandorten, Personal und Ausstattung.

Manche Bundesländer haben Spezifikationen festgelegt, im Groben gelten aber folgende Hilfsfristen und müssen meist in 95 Prozent aller Fälle eingehalten werden:

Baden-Württemberg10 bis 15 Minuten
Bayern12 Minuten
Berlinbedarfsgerecht
Brandenburg15 Minuten
Bremen10 Minuten
Hamburg8 bis 10 Minuten
Hessen10 bis 15 Minuten
Mecklenburg-Vorpommern10 Minuten
Niedersachsenin 15 Minuten
Nordrhein-Westfalen8 Minuten, in ländlichen Bereichen 12 Minuten
Rheinland-Pfalz15 Minuten
Saarland12 Minuten
Sachsen12 Minuten
Sachsen-Anhalt12 Minuten
Schleswig-Holstein12 Minuten
Thüringen14 Minuten, in ländlichen Bereichen 17 Minuten

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Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren Redakteurinnen und Redakteuren leider nicht beantwortet werden.

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