Krebstherapie: Kassen müssen für Einfrieren von Eizellen zahlen

Einige Krebsbehandlungen können zu Unfruchtbarkeit führen. Damit Patienten trotzdem Kinder bekommen können, zahlen die Kassen jetzt das Einfrieren von Eizellen und Spermien.
Heidelberg – Nicht alle Krebspatienten müssen sich um ihre Fruchtbarkeit sorgen. Bestimmte Krebstherapien wie das Entfernen der Hoden oder Eierstöcke, aber auch Bestrahlung und Chemo- oder Hormontherapien, können die Fruchtbarkeit beeinflussen. Menschen, die sich die Möglichkeit eigene Kinder zu bekommen, erhalten möchten, können deshalb seit 1. Juli 2021 ihre Eizellen oder Spermien kryokonservieren lassen. Die Kosten dafür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen.
Krebstherapie: Diese Leistungen übernimmt die Kasse
Bei der Kryokonservierung werden Ei- oder Samenzellen in flüssigem Stickstoff eingefroren. Nach der Krebstherapie können sie dann aufgetaut und für eine künstliche Befruchtung eingesetzt werden. Seit Anfang des Monats sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, die Kosten dafür zu übernehmen, wie die Verbraucherzentrale informiert. Eingriffe, die vor diesem Datum durchgeführt wurden, müssen rückwirkend nicht erstattet werden. Wer aber bereits mit der Kryokonservierung begonnen hat, bekommt das weitere Vorgehen bezahlt. Anspruch auf die Kryokonservierung haben Frauen bis zu einem Alter von 40 und Männer bis zu einem Alter von 50 Jahren.
Außerdem zahlen die Kassen:
- Eine Beratung durch einen Fruchtbarkeitsspezialisten
- Bei Frauen: Laboruntersuchungen auf Infektionen (innerhalb von drei Monaten vor der Zellentnahme), hormonelle Stimulationsbehandlung (ab 18 Jahren), Bestimmung des Hormonspiegels, Ultraschalluntersuchungen und die Eizellentnahme
- Bei Männern: Gewinnung, Untersuchung und Aufbereitung der Spermien bei Männern und Jungen ab der Pubertät. Ggf. auch die Entnahme von Hodengewebe zur Gewinnung von Spermien
- Kryokonservierung und Lagerung der Eizellen oder Spermien
Krebstherapie: Wie Patienten vorgehen müssen
Einen Antrag auf Übernahme der Kosten müssen Patienten nicht stellen. Es reicht, mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt über den Kinderwunsch zu sprechen und sich über das Risiko einer Unfruchtbarkeit zu informieren. Möchten Patienten nach der Krebstherapie eine Schwangerschaft mithilfe künstlicher Befruchtung herbeiführen, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten dafür zu 50 Prozent. Es gibt jedoch rechtliche Einschränkungen: So muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen und die Behandlung Aussicht auf Erfolg haben. Außerdem müssen Paare verheiratet sein. Die Kassen übernehmen die Kosten für bis zu drei Versuche anteilig ab einem Alter von 25 Jahren und bis zum 40. bzw. bei Männern bis zum 50. Lebensjahr, wie der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums informiert.
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Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren Redakteurinnen und Redakteuren leider nicht beantwortet werden.