Wandern: Diese Regeln sollten Sie in den Bergen unbedingt beachten
Bergwandern ist das ganze Jahr über angesagt. Damit alle Wanderfreunde im Gebirge eine schöne Zeit haben, sollten Sie einige Regeln beachten.
München – Eifel, Harz oder Alpen: Obwohl auch auf den Hütten und in den Seilbahnen die Corona-Abstandsregeln gelten, zieht es immer mehr Menschen ins Gebirge. Damit Sie, die anderen Wanderfreunde, Pflanzen und Tiere keinen Schaden nehmen, sollte an einige Regeln gedacht werden.
Wandern: Diese Regeln sollten Sie in den Bergen unbedingt beachten
Wanderer, Mountainbiker, Trailrunner – auf Wanderwegen tummeln sich so einige Sportler. Während Fahrradfahrer auf den Wanderwegen bleiben müssen, könnten in Deutschland, Österreich und der Schweiz Fußgänger auch abseits der Wege gehen. „Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen (...) können von jedermann unentgeltlich betreten werden“, heißt es beispielsweise im Bayerischen Naturschutzgesetz.
„Bleiben Sie auf den Wegen“ und ähnliches, appellieren jedoch zahlreiche Schilder am Wanderwegesrand. Die örtlichen Regeln und Vorgaben in Naturschutzgebieten haben der grundsätzlichen Bewegungsfreiheit gegenüber Vorrang. Auf den Wegen zu bleiben, ist oft besser für die Natur. „Das ist naturschonender. Durch neue Trampelpfade erodieren die Böden schneller.“ Neue Wege auf Fels, Geröll oder Gletscher alpiner Hochlagen hingegen schaden dem Boden nicht, sagt Thomas Bucher, Pressesprecher des Deutschen Alpenvereins (DAV) gegenüber Stiftung Warentest. Außerdem ist dort die Zeckengefahr geringer als im hohen Gras abseits der Wege.
Wandern in den Bergen: Pflanzen nur angucken
Wer eine der folgenden geschützten Pflanzen findet, sollte sie stehen lassen:
- Alpen-Edelweiß*
- Alpenrose
- Enzian
- Schwarzes Kohlröschen
- Türkenbundlilie
Diese und viele weitere Pflanzen, die im Gebirge wachsen, sind geschützt. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, diese zu pflücken oder zu beschädigen. Was Sie im Gebirge finden, können Sie angucken, aber lassen Sie die Pflanzen an Ort und Stelle. Das ist besser für die Gebirgsflora und -fauna. Außerdem freut sich der nächste Wanderfreund über den hübschen Anblick.
Wandern in den Bergen: Leinenzwang für Hunde?
Für Hunde besteht in den Alpen oder den Mittelgebirgen grundsätzlich keine Leinenpflicht. Ausnahmen sind einige Naturschutzgebiete. Allerdings muss der Vierbeiner seinem Frauchen und/oder Herrchen folgen und darf Wildtiere nicht stören. Manche Menschen haben zudem Angst vor Hunden. Überlegen Sie sich daher, ob Sie Ihren Hund aus Rücksichtnahme auf andere auf belebten Wegen anleinen. Wenn Sie mit Ihrem Hund Landesgrenze innerhalb der Europäischen Union übertreten, müssen Sie den EU-Heimtierausweis mit Impfnachweis gegen Tollwut mitführen.
Wandern in den Bergen: Wild zelten in Deutschland verboten
Außerhalb von Campingplätzen ist Zelten in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz verboten. Vorsätzliches Wildzelten kann, laut Bayerischem Forstministerium, im Wald bis zu 1.000 Euro kosten. In den österreichischen Bundesländern Salzburg und Vorarlberg ist es jedoch anders. Das Campingplatzgesetz ermöglicht hier das Wildzelten, sofern die Gemeinde kein Verbot ausgesprochen hat.
In deutschen Mittelgebirgen wie der Eifel ist Zelten auf sogenannten Trekkingplätzen erlaubt. Nur zu Fuß erreichbar und spartanisch ausgebaut können Wanderer dort ihr Zelt aufschlagen. Eine Reservierung im Voraus ist aber Pflicht.
Wandern in den Bergen: Bergrettung
Was tun, wenn doch etwas passiert? „Das Klischee schlecht vorbereiteter und sich überschätzender Gipfelstürmer kommt seltener vor als angenommen“, sagt der Pressesprecher der Bergwacht Bayern, Roland Ampenberger gegenüber Stiftung Warentest. Nicht nur Wanderanfänger auch Geübte verunglücken im Gebirge. Muss die Bergwacht gegebenenfalls mit Hubschraubern ausrücken, kann das teuer werden. Dagegen schützen Versicherungen.
Noch mehr spannende Gesundheits-Themen finden Sie in unserem kostenlosen Newsletter, den Sie gleich hier abonnieren können. *24garten.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.
Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren Redakteurinnen und Redakteuren leider nicht beantwortet werden.