Corona-Regeln von Bayern bis Hamburg: Das gilt jetzt
Seit dem 20. März gilt das neue Infektionsschutzgesetz. Was bedeutet dies für die jeweiligen Bundesländer? Ein Überblick der neuen Corona-Schutzmaßnahmen.
Berlin – Trotz mehrfacher Proteste der Bundesländer gelten ab sofort die neuen Corona-Regeln. In einem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 16. Februar 2022 hatten Bund und Länder beschlossen, die einzelnen Bundesländer könnten auch über den 20. März hinaus Basis-Schutzmaßnahmen und ergänzende Schutzmaßnahmen ergreifen. Bis zum 2. April dürften die Bundesländer ihre derzeit geltenden Verordnungen aufrechterhalten.
Die Meinungen über das neue Infektionsschutzgesetz gehen in der Politik und innerhalb der Bevölkerung zum Teil stark auseinander. Während die Opposition das Gesetz ablehnt, da sie zusätzliche Unsicherheit in der Bevölkerung befürchtet, sind SPD, Die Grünen und FDP den Neuregelungen offen gegenüber eingestellt. Innerhalb der Bevölkerung sind ebenfalls unterschiedliche Tendenzen zu erkennen, wenngleich immerhin über die Hälfte der Deutschen auch weiterhin und selbst über die Pandemie hinaus den Masken-Schutz befürworten. Auch unter den Medizinern wird Kritik laut hinsichtlicher der Infektionszahlen und Corona-Lockerungen. Welche Corona-Schutzmaßnahmen gelten nun ab sofort in den 16 deutschen Bundesländern?
Corona-Regeln von Bayern bis Hamburg: Das gilt jetzt

Ab sofort beinhaltet das Infektionsschutzgesetz Vorgaben zu Basisschutz, sogenannten Hotspots-Maßnahmen und Übergangsregelungen. Ob und inwieweit die Maskenpflicht aufgehoben werden soll, ist ebenfalls enthalten. Bundesgesundheitsminister Prof. Lauterbach hält es trotz aktuell steigender Infektionszahlen für sinnvoll, weiterreichende Schutzmaßnahmen auf Hotspot-Regionen zu beschränken. Durch die neuen Regeln würde berücksichtigt und sichergestellt werden können, dass eine Überlastung in Kliniken nicht mehr flächendeckend zu befürchten sei. Lauterbach betonte im Bundestag, dass rechtzeitig auf eine Überlastung reagiert werden könne, indem in diesen Fällen eine sogenannte Hotspot-Regel greifen würde. Selbst ein ganzes Bundesland oder Land könne dann als Hotspot eingestuft werden. Er betonte gleichzeitig, dass nicht möglich sei, nach wie vor das gesamte Land unter Schutz zu stellen, nur „[...] um eine kleine Gruppe von Impfunwilligen zu schützen“.
Corona-Regeln in Bayern
In Bayern soll es bis zum 2. April bei den bisherigen 2-G- und 3-G-Zugangsregeln und der Maskenpflicht bleiben – auch in Schulen oder im Einzelhandel. Für die Seilbahnen in Bayern gibt es keine Zugangsbeschränkungen mehr, jedoch gilt nachwievor die Maskenpflicht in geschlossenen Kabinen.
Corona-Regeln in Baden Württemberg
An der bestehenden 3-G-Regel soll sich zumindest für die Übergangsfrist bis 2. April 2022 nichts ändern. Mindestens bis dahin gilt in Innenräumen, in Schulen und an Kitas noch eine grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht. Die Testpflicht in Schulen bleibt bis zu den Osterferien bestehen, allerdings muss dann nur noch zweimal pro Woche getestet werden. Veranstaltungen, Restaurants, Messen sowie Ausstellungen sollen nach wie vor nur von denen besucht werden können, die geimpft, getestet oder genesen sind. Partygänger dürfen nur mit einem Geimpft- oder Genesenstatus sowie Antigentest Clubs und Diskotheken besuchen.
Corona-Regeln im Saarland
Mindestens bis zum 2. April bestehen bleibt die Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, die für Besucher oder Kunden zugänglich sind. Die Pflicht zum Maske-tragen könne aber entfallen, wenn die 3-G-Regelung von allen Besuchern konsequent eingehalten würde. Desweiteren entfällt ab sofort die Personenobergrenze bei öffentlichen und privaten Veranstaltungen im Innen- wie Außenbereich.
Corona-Regeln in Rheinland Pfalz
Ob es zu weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Rheinland-Pfalz kommen wird, entscheiden die Zuständigen rund um Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) erst zum 2. April 2022. Seit dem 18. Februar wurden bereits die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sowie die 2G-Regel im Handel aufgehoben. Somit sind Einkäufe wieder unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus möglich. Mit dem 4. März ist die 2G-Plus-Regel in der Gastronomie entfallen. Clubs und Diskotheken können gemäß der 2G-Plus-Regel besucht werden.
Corona-Regeln in Hessen
Das Tragen medizinischer Masken bleibt bestehen. Die bisherigen Obergrenzen an Besuchern bei Veranstaltungen sowie Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte entfallen zukünftig. Ab sofort entfällt die 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Bis zum 2. April gilt in weiten Teilen Hessens die aktuelle Corona-Schutzverordnung weiter.
Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen werden mehrere Corona-Maßnahmen angesichts der steigenden Infektionszahlen bis zum 2. April verlängert. Demnach bleibt die Masken-Pflicht in Innenräumen, im Freien entfällt sie. Die Maskenpflicht in den Schulen in Nordrhein-Westfalen endet zum 2. April. Persönliche Kontaktbeschränkungen gibt es ab jetzt für nicht-geimpfte Personen nicht mehr. Kapazitäts- und Personenobergrenzen bei Veranstaltungen entfallen.
Corona-Regeln in Niedersachsen
Bis mindestens zum 2. April bleibt sie FFP2-Maskenpflicht in Geschäften bstehen. Die Kontaktbeschränkungen für private Treffen entfallen. Unter 2G-Regel dürfen Fußballspiele und andere Großevents wieder ohne Zuschauer-Obergrenze stattfinden. Im Personen-Nahverkehr entfällt die 3-G-Regel. In Restaurants gilt im Innenbereich wie bisher die 3-G-Zugangsbeschränkung. Draußen muss lediglich eine FFP2-Maske getragen werden, die am Sitzplatz abgenommen werden kann. Für betreute Kinder in Kitas ab drei Jahren müssen nach wie vor drei Tests pro Woche vorgelegt werden.
Corona-Regeln in Schleswig-Holstein
Ab sofort entfallen die Vorgaben zu Zugangs- und Kapazitätsbeschränkungen. Masken- und Testpflichten gelten jedoch weiterhin. Bis 2. April müssen bei größeren Veranstaltungen drinnen mit mehr als 100 Teilnehmern, im Einzelhandel, bei körpernahen Dienstleistungen, im öffentlichen Nahverkehr und beim Besuch im Krankenhaus noch Masken getragen werden. Die Maskenpflicht an Schulen bleibt bis zu den Osterferien bestehen. Eine Testpflicht besteht weiterhin in Krankenhäusern und gilt für Beschäftigte sowie Eltern in Kitas.
Corona-Regeln in Hamburg
Ungeimpfte können in Hamburg wieder mit beliebig vielen Menschen zusammentreffen. Maskenpflicht gilt auch weiterhin bis mindestens 2. April 2022.
Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern
Schutzmaßnahme wie Maskenpflicht in Innenbereichen oder Abstands- und Hygieneregelungen gelten bis zum 2. April weiter. „Wir werden auch im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht von unseren strengen Maßnahmen wie der Testverpflichtung und der Maskenpflicht abweichen“, sagt Gesundheitsministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Stefanie Drese, gegenüber dem Bundestag. Möglicherweise könnte nach dem 2. April auf die Maskenpflicht oder die Abstandsregelung verzichtet werden. Dies gelte beispielsweise für die Gastronomie oder im Kulturbereich.
Corona-Regeln in Berlin
Für Berlin ist geplant, die bisher geltenden Corona-Maßnahmen bis 31. März zu verlängern. Anschließend sollen dann nur noch wenige sogenannte Basis-Schutzmaßnahmen gelten. Dazu zählen die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Eine Testpflicht an Schulen soll es aber weiterhin gegen.
Corona-Regeln in Brandenburg
Auch das Bundesland Brandenburg verlängert die meisten Corona-Regeln bis zum 2. April 2022, allen voran die Masken-Pflicht. Die 3-G-Regel ist in verschiedenen Bereichen aufgehoben, in Friseurläden und Kosmetikstudios sowie in Hotels und im Ausflugsverkehr. 3G gilt weiterhin für Gaststätten, Theater und Kinos.
Corona-Regeln in Bremen
Bis zum 2. April 2022 gilt in Bremen weiterhin die 3-G-Regel für Einrichtungen. Somit erhalten nur Geimpfte, Genesene und Menschen mit negativem Corona-Testergebnis Zutritt. In Clubs und Diskotheken gilt weiter 2-G-Plus, das bedeutet Besucher müssen geimpft oder genesen sein und brauchen zusätzlich einen negativen Test.
Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt
Die Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, Katja Pähle, ist dafür, dass bis zum 2. Aprill so viele Regelungen wie möglich in Kraft bleiben. „Damit gewinnen wir Zeit.“, betont sie gegenüber dem Bundestag. „Wo es besondere Probleme gibt, muss die neue Hotspot-Regelung greifen“, erklärte die SPD-Politikerin.
Corona-Regeln in Sachsen
Sachsen wird die derzeit gültigen Corona-Regeln weitgehend bis zum 2. April verlängern. Bei Kultur-, Freizeit-, und Sportveranstaltungen gilt unabhängig von der Besucherzahl die 3-G-Regel, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich. In Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens besteht keine Pflicht zur Kontakterfassung mehr. Die meisten Vorgaben der bisherigen Schutzverordnung bleiben bestehen.
Corona-Regeln in Thüringen
Thüringen macht von der Übergangsregelung Gebrauch, um Zugangsbeschränkungen wie die 3-G-Regelung in Innenräumen bis zum 2. April beizubehalten. Gelockert werden sollen allerdings die Corona-Regelungen für den organisierten Sport. Sportveranstaltungen müssen nicht mehr bei den Gesundheitsämtern angezeigt werden. Die 3-G-Pflicht für Zuschauer von Sportveranstaltungen in Räumen bleibt bestehen.
Corona-Pandemie: Was wird aus dem Freedom Day in Deutschland?
Über eines sind sich Mediziner und Politiker einig, dass Corona noch eine Weile Teil unseres Lebens und Alltags sein wird. „Die Pandemie ist leider noch nicht vorbei, wir brauchen weiterhin wirksame Schutzmaßnahmen. Unseren Freedom Day können wir erst erreichen, wenn wir die Pandemie beenden, indem wir die allgemeine Impfpflicht beschließen“, betont Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach gegenüber dem Deutschen Bundestag. *Merkur.de ist Angebot von IPPEN.MEDIA
Dieser Beitrag beinhaltet lediglich allgemeine Informationen zum jeweiligen Gesundheitsthema und dient damit nicht der Selbstdiagnose, -behandlung oder -medikation. Er ersetzt keinesfalls den Arztbesuch. Individuelle Fragen zu Krankheitsbildern dürfen von unseren RedakteurInnen leider nicht beantwortet werden.